BorWin5 Überwachung der Kabelfertigung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=183997
Abschnitt II: Gegenstand
BorWin5 Überwachung der Kabelfertigung
Mit dem Projekt BorWin5 plant der Auftraggeber eine 900 MW Gleichstromverbindung im Nordsee-Cluster 7. Der im Offshore Windpark EnBW He Dreiht erzeugte Drehstrom soll auf der Offshore-Konverter-Plattform BorWin epsilon in Gleichstrom umgewandelt und mit einem ca. 110 Kilometer langen Seekabel über Norderney bis zum Festland nach Hilgenriedersiel transportiert werden. Von dort aus soll der Strom über ein ca. 120 Kilometer langes Erdkabel weiter zum Netzverknüpfungspunkt CLP I, nördlich von Cloppenburg, transportiert werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen die Überwachung als unabhängiger Dritter im Auftrag des Auftraggebers der TenneT Offshore GmbH, zur Qualitätssicherung der HGÜ-Kabelsysteme am Produktionsstandort der NKT HV Cables AB in Karlskrona, Schweden während und nach der Produktion der HGÜ-Land- und Seekabel im Rahmen des Projektes BorWin5.
Karlskrona
Produktionsüberwachung und Qualitätssicherung während der Herstellung der HGÜ-Land- und Seekabel einschließlich aller erforderlichen Zubehörteile
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BorWin5 Überwachung der Kabelfertigung
Ort: Rotterdam
NUTS-Code: NL Nederland
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage verstrichen sind, nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass er einer Beschwerde nicht abhelfen will.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland