Zwischenlagerung und Entsorgung Aushubmaterialien Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SBA-210825-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwischenlagerung und Entsorgung Aushubmaterialien
Zwischenlagerung und Entsorgung verschiedener Aushubmaterialien aus den Gleisbauvorhaben von Tram, U-Bahn sowie dazugehöriger Straßeninstandsetzungsmaßnahmen
Die Stadtwerke München GmbH, Ressort Mobilität ist für den Bau, den Unterhalt sowie für den Rückbau der Verkehrswege der Tram und U-Bahn sowie der dazugehörigen Straßenunterhaltsmaßnahmen zuständig. Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung verschiedener Aushubmaterialien aus einem Teil der Gleisbaubaumaßnahmen (Tram, Bus, U-Bahn) sowie der Straßeninstandsetzungsarbeiten (Bus und Tram) der Stadtwerke München GmbH.
Im Rahmen der Baumaßnahmen fällt Aushubmaterial an, das aufgrund der möglichen Belastung bzw. bodenmechanischer Eigenschaften vor Ort nicht mehr eingebaut werden kann. Je nach Herkunft kann dieses Material mit unterschiedlichen Schadstoffen belastet sein. Daher ist das Material zur Beprobung in einem immissionsschutzrechtlich genehmigten und überdachten Zwischenlager zu lagern und nach der Durchführung der Beprobung und Deklarationsanalyse einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Dies beinhaltet auch den Abtransport vom Zwischenlager und die ordnungsgemäße Entsorgung in einer dafür zugelassenen Anlage. Die Entsorgung hat schadlos, ordnungsgemäß (§7 (3) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)) sowie möglichst hochwertig zu erfolgen (§8 (1) KrWG, §6 KrWG).
Die Zwischenlagerfläche muss so ausgelegt sein, dass gleichzeitig bis zu ca. 10.000 Tonnen kontaminiertes Aushubmaterial mit unbekannter Belastung fachgerecht zwischengelagert und zur Beprobung vorgehalten werden können. Die Zwischenlagerfläche muss befestigt und überdacht sein, damit Schadstoffauswaschungen und Schadstoffverfrachtungen ausgeschlossen werden können. Die Lagerung des angelieferten Materials in getrennten Mieten (max. 500 m³) ist zu ermöglichen.
In der Regel erfolgt der Transport zum jeweiligen Zwischenlager durch die jeweilige Gleisbaufirma, dennoch sollte der Auftragnehmer in der Lage sein, in Ausnahmefällen Transportleistungen durchzuführen.
Das/Die Zwischenlager müssen sich im Umkreis München (max. 50 km von Stadtmitte von München - berechnet ab Marienplatz durch www.reiseplanung.de; Verkehrsmittel Lkw 20 t, Optimierung: wirtschaftlich) befinden, um einen reibungslosen Bauablauf gewährleisten zu können.
Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr beträgt insgesamt 34.350 t. Der Höchstwert beläuft sich auf 62.000 t pro Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zwischenlagerung und Entsorgung Aushubmaterialien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-SBA-210825-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).