Konzertorgel Referenznummer der Bekanntmachung: 21E1616
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzertorgel
Der Freistaat Bayern plant die Errichtung eines neuen Konzerthauses in München. Dafür werden Leistungen für Planung und Neubau einer innovativen Konzertorgel als Orchester- und Soloinstrument auf höchstem Niveau für den Großen Konzertsaal mit ca. 1.800 Besucherplätzen ausgeschrieben. Die Saalakustik ist schwerpunktmäßig auf eine sinfonische Akustik ausgelegt.
Die Beschaffung beinhaltet Planung, Neubau, Einbau, Intonation, Inbetriebnahme und Wartung einer
Konzertorgel für das Konzerthauses München auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungsbeschreibung).
Wesentliche Anforderungen sind dabei u.a.: Höchste dynamische Bandbreite und höchste Mischfähigkeit bei gleichzeitiger Farbigkeit der Einzelstimmen warmer Klang und extreme Farbscala (optimale Verschmelzungsfähigkeit mit Sinfonieorchester); Übergangloses Verschmelzen mit Orchesterklang trotz großer Klangfülle; Ausreichende Pedalwirkung mit tragfähiger Bassgrundlage für den Gesamtklang; Lückenloses Crescendo von ppp zu fff; Möglichkeit der Darstellung der stilistischen Vielfalt der Orgelliteratur v.a. geeignet für symphonische Musik von der Mitte 18. - Mitte 20. Jahrhundert als Begleitinstrument und zur Wiedergabe von Orchestertranskriptionen; die Orgel sollte beim Musizieren mit dem Orchester stets in der Lage sein, zu führen und selbst das Tutti des Orchesters, wenn erforderlich, noch zu beherrschen; farbenreicher Streicherchor, dessen Wirkung vom Pianissimo bis zum Mezzoforte, als typisches Klangelement der sinfonischen Orgel zur Geltung kommt; Übersichtlicher innerer Aufbau; Klarheit der inneren Organisation und Konstruktion;
optimale Wartungsbedingungen; bestenfalls soll eine Begehbarkeit der Orgel für Besucher erreicht werden können; Werkeaufbau: 9 Werke, davon ein Fernwerk, spielbar auf 4 Manualen und Pedal; Hochdrucklade; mechanischer Spielschrank; Mechanischer und mobiler elektrischer Spieltisch; leichtgängige mechanische Spieltraktur; übersichtliche und leicht zu handhabende Spielanlage; zuverlässige Setzeranlage; zuverlässige Funktionstüchtigkeit; sehr geringe Grundgeräusche für höchste akustische Anforderungen des Saales; Innovative Prospektgestaltung, wobei sich der Prospekt mit sehr hohen gestalterischen Anforderungen in die Saalarchitektur einfügen muss und die Gesamtkomposition der Prospektgestaltung das Zusammenwirken von Materialitäten, immersive Vernetzungen und damit verbundener variabler/ wandelbare Erscheinungsformen hinter bspw. semitransparenten Verkleidungen durch Licht- / Schattenwirkung beinhaltet; Siehe hierzu alle Informationen, sowie Anforderungen in den Auftragsunterlagen, insbesondere der Funktionalen Leistungsbeschreibung.
Die Verlängerung bezieht sich im Wesentlichen auf die Wartung der Konzertorgel innerhalb der vertraglichen Gewährleistungszeit nach Abnahme der Leistung. Der Auftrag kann sich ggf. verlängern durch Planungs- und Bauzeitverzögerungen.
Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt anhand der bekannt gemachten Bewertungsmatrix. Siehe hierzu Anlage 21E1616_Gewichtung_Auswahlkriterien-Bewertungsmatrix.
Bei der Bewertung der Auswahlkriterien wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden.
Für einzelne Kriterien erfolgt eine Punktezuordnung von 0/X.
(x entspricht der Punktanzahl laut Bewertungsmatrix)
— 0 = Kriterium nicht erfüllt,
— X = Kriterium erfüllt.
Die Summe der erreichten Punkte ergibt die Gesamtbewertung. Es sind maximal 300 Punkte erreichbar.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch indirekte notarielle Begleitung mittels Los getroffen.
Die Auswahlkriterien sind unter III.1.1 bis III.1.3 dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Leistungsstufen. Mit Zuschlag auf das Angebot beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Leistungsstufe 1: Erstellen der Entwurfsplanung.
Weitere Leistungsstufen (Leistungsstufe 2: Erstellen der Ausführungsplanung / Werk- und Montageplanung; Leistungsstufe 3: Bauleistung und Inbetriebnahme; Leistungsstufe 4: Wartung während der Gewährleistung) werden nicht mit Zuschlag (Vertragsschluss) beauftragt. Die Leistungsstufen 2 bis 4 stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst nach baufachlicher und haushaltsrechtlicher Genehmigung der Baumaßnahme und Fortsetzung der Planung, bzw. Ausführung abruft. Die Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt in Textform durch einseitigen Abruf. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen / Leistungsstufen besteht nicht.
Siehe hierzu alle Informationen in den Auftragsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 21E1616_Funktionale_Leistungsbeschreibung), und den Vertragsbedingungen (Anlage 2151-FLB_Vertragsbedingungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220745
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221581
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220745
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221581
Ergänzende Bedingungen und Angaben zur Eigenerklärung, siehe Anlage 21E1616_Bewerberbogen.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt 236).
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen (Ausschlusskriterium).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=220745
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/221581
Ergänzende Bedingungen und Angaben zur Eigenerklärung, siehe Anlage 21E1616_Bewerberbogen: Es sind geeignete Referenzen über die Ausführung von rechtsgeschäftlich abgenommenen Leistungen des Orgelbaus innerhalb der letzten 8 Jahre anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Abnahme der jeweiligen Referenzleistung darf dabei nicht länger als 8 Jahre zurückliegen - und somit nicht vor dem 1.1.2014 erfolgt sein - und nicht später als zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgen. Sollte keine Abnahme erfolgt sein, ist das Datum der Schlusszahlung maßgeblich. Es ist nicht die Anzahl der vorgelegten Referenzen ausschlaggebend, sondern deren Qualität, die besonderen Anforderungen und deren Vergleichbarkeit.
Mit der zu vergebenden Leistung primär vergleichbar ist die Planung, der Bau, der Einbau, die Intonation und die Inbetriebnahme einer Orgel für einen Konzertsaal oder einen sonstigen vergleichbaren Raum, die hauptsächlich dem Zusammenspiel mit einem Orchester im Rahmen der Darbietung symphonischer Musik des 19. und 20. Jahrhunderts (Konzertorgel) und darüber hinaus auch der solistischen Aufführung von Orgelmusik dient. Sekundär vergleichbar ist ein Instrument, das dem liturgischen Orgelspiel in einer Kirche oder einer vergleichbaren Einrichtungen dient.
Es werden Eigenschaften/Ausprägungen zu 5 Referenzen gefordert
- Referenz 1 Neubau oder "Kernsanierung" einer Konzertorgel (als primär vergleichbares Instrument)
- Referenz 2 Neubau oder "Kernsanierung" einer weiteren Orgel (andere Konzertorgel als Referenz 1, oder sonstiges, sekundär vergleichbares, Instrument)
- Referenz 3 Neubau oder "Kernsanierung" einer Orgel mit besonderen Klangeigenschaften. Der AG legt sehr großen Wert auf die klangliche Qualität des künftigen Instrumentes.
- Referenz 4 Neubau oder "Kernsanierung" einer Orgel mit besonderer Klangmischung im Zusammenspiel mit Orchester. Der AG legt sehr großen Wert auf die klangliche Qualität, die Mischfähigkeit des Klanges der Orgel mit einem Orchester und das Bestehen des Instrumentes gegenüber einem Orchester als Soloinstrument. Dazu zählen eine hohe klangliche Flexibilität, eine optimale Schwellwirkung und klangliche Wärme.
- Referenz 5 Neubau oder "Kernsanierung" einer Orgel mit besonderer Prospektgestaltung. Der AG legt sehr großen Wert auf eine innovative Prospektgestaltung des künftigen Instrumentes. Innovativ im Sinne dieses Kriteriums sind beispielsweise die Gesamtkomposition der Prospektgestaltung, das Zusammenwirken von Materialität mit der Prospektgestaltung, immersive Vernetzungen und damit verbundener variabler/ wandelbare Erscheinungsformen hinter semitransparenten Verkleidungen durch Licht- / Schattenwirkung, etc. und die Gestaltung mit dem Anspruch auf dauerhafte Gültigkeit.
"Kernsanierung" im Sinne dieser Definition bedeutet den Austausch, Veränderung und Wiederaufbau wesentlicher Bestandteile (mind. 70%) eines bestehenden Instruments einschließlich der Leistungen für Planung, Bau, Einbau, Intonation und Inbetriebnahme.
Unterkriterien der Referenz 1 und 2 sind jeweils: der Zweck des Instrumentes, die Auftragssumme, Ausgeführte Leistungen in Planung und Bau, Kollaborationsform der gesamtkoordinierten Prospektgestaltung, die Anzahl der Manuale, die Registeranzahl, das Vorhandensein eines elektrischen Spieltisches, das Vorhandensein eines mechanischen Spieltisches, die Anzahl von 32'-Registern, die Anzahl von Hochruckregistern und die Anzahl der max. möglichen Besucher im Aufführungsraum.
Angaben zu allen erforderlichen bewertungsrelevanten Kriterien und deren Gewichtung siehe die bekanntgemachte Anlage 21E1616_Gewichtung_Auswahlkriterien-Bewertungsmatrix.
Mindestens eine der anzugebenden Referenzen (Referenz 1) muss ein Instrument sein, das einem primär vergleichbaren Instrument gem. der vorstehenden Definition genügt (Ausschlusskriterium).
Die Konzertorgel (Referenz 1) darf nicht identisch sein mit der weiteren Orgel (Referenz 2). Überschneidungen mit den anderen 3 Referenzen sind zulässig. Damit kann formal dieselbe Orgel für maximal 4 der geforderten Referenzinstrumente herangezogen werden, sofern dieses Instrument die geforderten Eigenschaften/Ausprägungen aufweist.
Die Referenzen sind in der Anlage 21E1616_Bewerberbogen entsprechend anzugeben. Die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers zu vorgenannten Kriterien sind im Übrigen in den
Beschaffungsunterlagen in der Anlage 21E1616_Funktionale_Leistungsbeschreibung beschrieben und in der Anlage 21E1616_Bewerberbogen angeführt.
Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus werden zu jeder Referenz weitere Angaben und Erklärungen in gesonderter Anlage mit einem maximalen Umfang von jeweils 4 DIN A4 Seiten gefordert, die mindestens folgende Angaben enthält:
- Disposition,
- Trakturart,
- Bauart Spieltisch(e),
- Kubatur/ Abmessungen des Instrumentes einschließlich Grundriss(e) und Schnitt(e),
- fotografische Abbildung des Prospektes,
- fotografische Abbildungen aller Spieltische des Instrumentes.
Werden mehr als 4 DIN A4 Seiten eingereicht, so bleibt der Inhalt ab der 5. Seite unberücksichtigt.
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unabhängig von dem Vorbehalt, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Planungslösungen aus dem Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Anlässlich des Termins finden auch Verhandlungen zum Inhalt der Leistungsbeschreibung, der Angebote und des Vertrags statt. Die Verhandlungen finden voraussichtlich in der 22. KW 2022 statt.
Soweit die Bieter selbst Inhalte der Leistungsbeschreibung und/oder des Vertrags verhandeln wollen, müssen sie bereits mit dem Erstangebot auf gesonderte Anlage ihre Verhandlungsvorschläge einreichen.
Jeder nicht bezuschlagte Bieter, der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält gem. § 8b EU VOB/A für seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal Euro 10.000 netto zzgl. Umsatzsteuer. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.