Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnik Referenznummer der Bekanntmachung: H20b016622
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnik
Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnik
Willy-Brand-Gesamtschule
Freudstr. 15
80935 München
Lüftungsanlage:
- ca. 25.000 m3/h 5 x Lüftungsgerät mit Hochleistungswärmerückgewinnung
- ca. 8.000 m3/h 3 x Lüftungsgerät mit Plattenwärmetauscher
- ca. 11 Stück Dachventilatoren
- ca. 6.000 m2 Lüftungskanal L1 bis L5
- ca. 6.000 m2 Formstücke F1 bis F5
- ca. 4.000 m Wickelfalzrohr
- ca. 551Stück Volumenstromregler Runde/eckige
- ca. 595 Stück Brandschutzklappen rund/eckig
- ca. 674 Stück Schalldämpfer rund/eckig
- ca. 400 Stück Tellerventile
- ca. 600 Stück Drallauslass
- 5 Stück Lüftungstürme
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Sonstige Leistungen:
- Gerüst
- Bestandsunterlagen einschl. Bestandsplan
- Beschilderung
- Schallmessung
- Luftmengenmessung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragliche Einzelfristen:
Leistungsbeginn auf der Baustelle: 12 Werktage nach Abruf gem. FB. 214.H Nr. 1.1
Fertigstellung Rohmontage UG - 1.OG 221 Werktage nach Leistungsbeginn Baustelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.