22 E 015 - Ausstattung elektrotechnische Fachräume - Berufsschule I Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 015 - Ausstattung elektrotechnische Fachräume - Berufsschule I
In der städt. Berufsschule I werden sechs Fachpraxisräume erneuert. Sowohl die Möblierung als auch die Geräte sollen neu beschafft werden.
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Die Anlieferung soll in den Sommerferien, KW 33 und 34 2022, erfolgen und abgeschlossen werden.
Geräteausstattung
Städtische Berufsschule I, Alfons-Auer-Straße 18, 93053 Regensburg
Das Los 1 umfasst die Geräteausstattung für die Abteilungen Elektrotechnik, Montage- und Instandhaltungstechnik, Systemtechnik und IT, Kraftfahrzeugtechnik und Anlagen- und Konstruktionstechnik.
Antriebsumrichter
Städtische Berufsschule I, Alfons-Auer-Straße 18, 93053 Regensburg
Das Los 2 umfasst die Beschaffung eines Antriebsumrichters für die Abteilung Montage- und Instandhaltungstechnik.
Smart Grid
Städtische Berufsschule I, Alfons-Auer-Straße 18, 93053 Regensburg
Das Los 3 umfasst die Beschaffung eines Smart-Grid für die Abteilung Systemtechnik und IT.
Möbelausstattung
Städtische Berufsschule I, Alfons-Auer-Straße 18, 93053 Regensburg
Das Los 4 umfasst die Möbelbeschaffung.
UNITRAIN INTERFACE 4.0
Städtische Berufsschule I, Alfons-Auer-Straße 18, 93053 Regensburg
Das Los 5 umfasst die Beschaffung des UNITRAIN INTERFACE 4.0, damit die bestehenden Kurse weiterverwendet werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter Punkte III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Mit dem Angebot oder spätestens vor Auftragserteilung (nach Erhalt der vorläufigen Zusage nach § 134 GWB) ist ein aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 3.000.000 € bei Personenschäden und 500.000 € bei Vermögensschäden vorzulegen.
Mit dem Angebot:
- Prüfzeugnisse amtlich oder amtlich anerkannter Prüfinstitute (z. B. GS, VDE) für alle angebotenen Produkte
- Produktdatenblätter mit techn. Beschreibung u. Bebilderung zu allen Komponenten der angebotenen Produkte mit einem Einzelpreis über 400 €
- Beiblatt mit Angabe von Hersteller und Artikelnummer der angebotenen Artikel
- drei Beispielhandbücher als PDF-Datei
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auf gesondertes Verlangen innerhalb von 10 Tagen: kostenfreie Vorführung der angebotenen Konfiguration
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]