Rahmenvereinbarung über Lieferung von Flockungsmitteln für Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 00222/61/1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Lieferung von Flockungsmitteln für Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Flockungsmitteln für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen in 87751 Heimertingen vom 01.07.2022 bis 30.06.2025. Die jährlich einzudickende Menge an Faulschlamm liegt bei ca. 80.000 m³ (+/- 10 %) mit einem TR von durchschnittlich 2,75 %. Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, welche zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung sowie die Details zum vorgesehenen großtechnischen Versuch bereitgestellt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Memmingen betreibt in 87751 Heimertingen das Gruppenklärwerk Memmingen (Jahresmenge ca. 2.200 Mg Klärschlamm mit 100 % TR). Die chemische P-Elimination erfolgt mit Eisen-III-Chlorid. Je nach Schlammindex wird Aluminiumchlorid zur Bekämpfung von Fadenbakterien eingesetzt. Der anaerob stabilisierte Faulschlamm wird maschinell mit Dekantern auf ca. 21 – 24 % TR eingedickt. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst den Transport und die Lieferung von Flockungshilfsmitteln zur Entwässerung des Faulschlamms (80.000 m³/a) mit einem TR-Gehalt von ca. 2,75 % des Gruppenklärwerks der Stadt Memmingen sowie die Rücknahme der Gebinde.
Zum 01.07.2022 ist die Lieferung von Flockungshilfsmitteln für die Entwässerung des Faulschlamms des Gruppenklärwerkes neu zu vergeben. Da sich die Polymerprodukte nach Ladungstyp, Ladungsdichte, Molekulargewicht und Struktur unterscheiden, kann deren Eignung je erst nach Anwendung und Prüfung der Eigenschaften der Klärschlammsuspension und der örtlichen maschinellen Eindickung bestimmt werden. Zudem ist durch den späteren Auftragnehmer während der Leistungserbringung die Vor-Ort-Betreuung durch einen technischen Kundenbetreuer sicherzustellen.
Mit dem angebotenen Flockungshilfsmittel muss im Gruppenklärwerk Memmingen sowohl in den Wintermonaten als auch in den Sommermonaten ein krümeliger Faulschlamm erreicht werden. Das Flockungsmittel darf die Eigenschaften des Schlamms nicht derart beeinflussen, dass sich negative Auswirkungen auf den Betrieb des Gruppenklärwerks ergeben.
Für die zu vergebenden Lieferleistungen soll mit dem Bestbieter eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Flockungshilfsmittel abgeschlossen werden. Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt hierbei drei Jahre (letzter Liefertermin 30.06.2025).
Der abschließend geplante Aufgabenumfang und die Details des im Rahmen der Angebotsphase vorgesehenen großtechnischen Versuchs wird den ausgewählten Bewerbern im Rahmen einer detaillierten Aufgabenbeschreibung mitgeteilt. Hierbei ist vorgesehen, dass die ausgewählten Bieter für die im Rahmen des großtechnischen Versuchs eingesetzten Flockungsmittel eine Kostenerstattung von jeweils [Betrag gelöscht] EUR (netto) erhalten.
Zur Abgabe eines Angebotes werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert
- mit einem Mindestumsatz von 1 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (Auswahlkriterium 1) und welche zusätzlich
- über die höchste Anzahl von Referenzen (des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft) über die Lieferung von Flockungsmitteln für kommunale Klärwerke verfügen. Die Liefermenge für das jeweilige Klärwerk muss mind. 50 Mg pro Jahr in jedem der Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 betragen haben (Auswahlkriterium 2). Auf gesonderte Anforderung sind entsprechende Informationen wie z.B. Nennung der Kläranlage, Auftraggeber, Liefermenge, Lieferzeitraum und Produktangabe zur Prüfung der Referenzangaben einzureichen.
Eine rechtzeitige Beantwortung von Fragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Fragen bis spätestens 25. Februar 2022 über die Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Fragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens,
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung zu mindestens drei Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Lieferung von Flockungsmitteln für drei unterschiedliche kommunale Klärwerke.
- Eigenerklärung zu mindestens drei Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Lieferung von Flockungsmitteln für drei unterschiedliche kommunale Klärwerke. Die Liefermenge muss je Klärwerk mind. 50 Mg pro Jahr in jedem der Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 betragen haben. Die Referenzangaben müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Klärwerk, Liefermenge, Lieferzeitraum und Produktangabe).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2.) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.