Wartung mobiler Luftreinigungsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 11/4-2022-Ze-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i.d. OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weiden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung mobiler Luftreinigungsgeräte
Wartung mobiler Luftreiniger an den Weidener Schulen im Rahmen eines Wartungsvertrages für die Dauer von drei Jahren (Los 1 und Los 2)
bzw. einem Jahr (Los 3: ab 2024).
Wartung mobiler Luftreinigungsgeräte
Weiden i.d.OPf.
Wartung von 309 mobilen Luftreinigungsgeräten (TAC V+, TAC M, TAC M II) der Firma Trotec GmbH für die Dauer von drei Jahren ab
Auftragserteilung.
Wartung mobiler Luftreinigungsgeräte
Weiden i.d.OPf.
Wartung von 55 mobilen Luftreinigungsgeräten (Airsafe 1200) der Firma AL-KO Therm GmbH für die Dauer von drei Jahren ab Auftragserteilung.
Wartung mobiler Luftreinigungsgeräte
Weiden i.d.OPf.
Wartung von 49 mobilen Luftreinigungsgeräten (Airsafe 1200) der Fa. AL-KO Therm GmbH für die Dauer von einem Jahr ab 01.02.2024.
Die 49 Luftreinigungsgeräte der Fa. ALKO, Airsafe 1200 sind seit März 2021 in Betrieb und werden derzeit bis 31.01.2024 von einer
Fachfirma gewartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=236697
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=236697
- Nachweis eines bestimmten Jahresumsatzes für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=236697
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, und des
Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Sämtliche Arbeiten (Inspektion, Wartung + Instandhaltung) sind von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal durchzuführen, welches mit den
Arbeiten an den Luftreinigungsgeräten vertraut ist. Dabei sind alle relevanten Vorgaben, Normen und/oder Richtlinien (u.a. DIN EN 60335, VDI
6022, Unfallverhütungsvorschriften, ArbStättV, etc.), die Herstellervorgaben und die allgemein anerkannten Regeln der
Technik einzuhalten.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=236697
Abschnitt IV: Verfahren
Weiden i.d.OPf.
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information
per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15
Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Weiden
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]