VGV-2022-PrixKri-ARCH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-PrixKri-ARCH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schondorf am Ammersee
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86938
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-2022-PrixKri-ARCH
Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Leistungsbild § 34 HOAI mit einer vorgeschalteten Zielfindungsphase
86938 Schondorf am Ammersee Gemeinde Schondorf am Ammersee - PrixKri
Die Gemeinde Schondorf am Ammersee plant den Neubau einer Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Prix-Gelände. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens hat die Gemeinde Schondorf am Ammersee gem. BauGB einen Bebauungsplan "PRIX-GELÄNDE" erlassen. Das Baugebiet wird im nordwestlichen Bereich als "allgemeines Wohngebiet" untergliedert in die Planbereiche WA1, WA2, WA3, WA4 und WA5. Der Planbereich WA5 mit der Fl.-Nr. 151/2 ist für den Bau einer Kindertageseinrichtung vorgesehen.
Das Angebot an Kindertageseinrichtungen und an Tagespflege soll - im Rahmen des Möglichen - enthalten, was die Eltern und ihre Kinder brauchen. Der Ausbau hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und der Bedarf an Betreuungsplätzen ist nach wie vor ungebrochen, so dass die Gemeinde Schondorf den Bau einer Einrichtung schnellstmöglich umsetzen muss.
In der neuen Kindertageseinrichtung werden alle 4 Kinderkrippengruppen im EG zusammengezogen und ein Hort (2-gruppig) mit den erforderlichen zusätzlichen Nebenräumen im 1. OG integriert. Die Überlegungen für die Nutzung im 2. OG sind nicht vollumfänglich abgeschlossen. Gewünscht ist eine höchstmögliche Flexibilität der Nut-zung z. B. Bürgersaal als Versammlungsstätte oder Mitarbeiterwohnungen. Die Nutzungsmöglichkeiten der Ober-geschosse sollen auch im Zuge einer Zielfindungsphase ermittelt werden.
Aufgrund der geringen Grundstücksgröße ist es nötig gute Lösungen für die Außen- und Spielplatzanlagen zu fin-den: erforderlich sind als Minimum ca. 10qm/Krippenplatz, also mind. ca. 540qm. Das Außenspielgelände soll - zumindest in Teilen - unmittelbar und eigenständig erreichbar sein. Auch für den Hort soll eine ausreichende Außenspielfläche mit eingeplant werden.
Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage nachgewiesen werden: Grob geschätzt werden gesamt ca. 8 Stpl. für Krippe und Hort benötigt und ca. 20 Stpl. für eine mögliche Versammlungsstätte, wobei zu überprüfen ist, ob durch die zeitlich versetzte Nutzung insg. 20 Stellplätze ausreichen. Der tatsächliche Stellplatzbedarf ist auch im Rahmen der Zielfindungsphase zu ermitteln.
Das Gebäude soll als Holz-, bzw. Holzhybridbauweise geplant werden.
Sollte sich in der Zielfindungsphase herausstellen, dass sich auf dem favorisierten, zur Verfügung gestellten Grundstück im Prixgelände der erforderliche Platzbedarf für die Kindertagesstätte mit Außenanlagen nicht darstellen lässt steht alternativ ein weiteres Grundstück zur Verfügung.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "Prix-Kri_20220119_SPPM_Bewerbungsbogen_ARCH" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RZ61 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "Prix-Kri_20220119_SPPM_Bewerbungsbogen_ARCH" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RZ61 zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "Prix-Kri_20220119_SPPM_Bewerbungsbogen_ARCH" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RZ61 zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78RZ61
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland