Hausmeisterdienst für Flüchtlingsunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienst für Flüchtlingsunterkünfte
Gegenstand dieser Vergabe ist ein Rahmenvertrag für Hausmeisterdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften. Diese Dienstleistungen (s. Ziffer I.3 Leistungsbeschreibung) sind in Absprache mit der Einrichtungsleitung der jeweiligen Unterkunft zu erbringen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird für folgende Unterkünfte ein Hausmeisterdienst benötigt:
Blumenstraße 51
Elsenheimerstraße 48-50
Forstenrieder Allee 246
Heidemannstraße 50, Haus 8
Heidemannstraße 50, Haus 12
Klausenburger Straße 2-6
Langwieder Hauptstraße 30
Meindlstraße 14a
Triebstraße 24
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
Welfenstraße 22
81541 München
Die feste Vertragslaufzeit beginnt ab dem 25.03.2022 und endet mit Ablauf des 03.04.2024. Es bestehen Verlängerungsoptionen, längstens bis zum 09.12.2026. Die Entscheidung über eine Verlängerung trifft einseitig die Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht (s. Leistungbeschreibung II.1.)
Von der Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer ist die fachgerechte Betreuung der oben genannten Objekte durch einen Hausmeisterdienst zu erbringen.
Jedem Objekt ist eine Einrichtungsleitung zugeordnet und dient als erste*r Ansprechpartner*in für den Hausmeisterdienst. Sie koordiniert die Aufgaben und den Einsatz in Absprache mit der zuständigen Hausmeisterin/dem zuständigen Hausmeister. Die Kommunikation zwischen der Einrichtungsleitung und der/dem Hausmeister*in/Hausmeisterdienst erfolgt überwiegend persönlich.
Die telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet sein.
Ein PC-Arbeitsplatz oder eigenes Büro ist nicht vorgesehen. Notwendige E-Mails oder Telefaxe erfolgen über die Einrichtungsleitung.
Die zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer I.3 in Einzelnen dargestellt. In einem Aufgabenstruktur- und Inspektionsplans (siehe Anlage "Aufgabenstruktur- und Inspektionsplan") ist die Kontrolle der verschiedenen Bereiche und Objekte im jeweils vorgesehenen Rhythmus zu dokumentieren.
Die Leistungen sind beispielsweise:
- Kontrollgänge
- kleinere Instandhaltungs-/ -setzungsarbeiten
- Mithilfe bei hausinternen Umzügen
- Ausstattung von Räumen
- Beseitigung von Sperrmüll u.Ä.
- Erfüllung der verkehrssicherungs Pflichten
- Arbeiten betreffend Haustechnik, Außenanlagen, Winterdienst, Besorgung von Material
Erforderliche Geräte/ Werkzeuge sind von der/dem Auftragnehmer*in zu stellen.
Das genaue Auftragsvolumen dieses Rahmenvertrags kann nicht abschließend
festgelegt werden. Geschätzter wöchentlicher Zeitaufwand (abzüglich Feiertage) für
die derzeit bekannten Einrichtungen, in denen ein externer Hausmeisterdienst benötigt wird:
- Blumenstraße 51 8 Std./Woche
- Elsenheimerstraße 48-50 60 Std./Woche
- Forstenrieder Allee 246 40 Std./Woche
- Heidemannstraße 50, Haus 8 20 Std./Woche
- Heidemannstraße 50, Haus 12 20 Std./Woche
- Klausenburger Straße 2-6 60 Std./Woche
- Langwieder Hauptstraße 30 40 Std./Woche
- Meindlstraße 14a 40 Std./Woche
- Triebstraße 24 40 Std./Woche
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Gesamt 328 Std./Woche
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stundenumfang besteht nicht. Der Einsatz erfolgt nach Bedarf. Die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
Alle genannten Objekte sind mit geflüchteten Personen belegt.
Abhängig von der Bedarfsentwicklung kommen neue Objekte hinzu, in denen ein
Hausmeisterdienst erforderlich ist oder einzelne Objekte fallen weg.
Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Option1:
Besteht ein Bedarf über den 03.04.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 02.04.2025 zu den gleichen Konditionen möglich.
Option 2:
Besteht ein Bedarf über den 02.04.2025 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 01.04.2026 zu den gleichen Konditionen möglich.
Option 3:
Besteht ein Bedarf über den 01.04.2026 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 09.12.2026 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerungen in Anspruch genommen werden, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 2 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung einer Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17e9fb07b02-3d85ff77143ffd00
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17e9fb07b02-3d85ff77143ffd00
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17e9fb07b02-3d85ff77143ffd00
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
geschätzte Abrufmenge (unverbindlich): 71.528 Stunden
Höchstabrufmenge: 107.292
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um. Es wird lediglich ein Maximum definiert, welches so aber nicht verbindlich ist.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayern beantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.