BayernCloud Schule IT-Vergabeberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022CSC000002

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Jw7VnEVHSQM%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.auftraege.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BayernCloud Schule IT-Vergabeberatung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022CSC000002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vergibt mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen aus dem Segment „IT-Vergabeberatung“ für das Programm „BayernCloud Schule“ (ByCS).

IT-Vergabeberatung:

Fachlich-technische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von künftigen IT-Systemen (als weitere Komponenten der ByCS), IT-Dienstleistungen und von Beratungsleistungen mit fachlich-technischem Schwerpunkt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Programm „BayernCloud Schule“ (ByCS) ist ein gemeinsames Vorhaben dreier Ministerien, die gemeinsam die strategische Steuerung des Programms übernehmen:

– Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)

– Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und

– Bayerisches Staatsministerium für Digitales (StMD).

Die operative Steuerung der Projekte im Programm teilen sich das StMUK und das IT-DLZ (IT Dienstleistungszentrum der Bayerischen Staatsregierung, eine nachgelagerte Behörde des StMFH). Ziel im Programm ist es, den bayerischen Schulen Inhalte und Werkzeuge für eine bessere digitale Bildung zur Verfügung zu

stellen. Inhalt der Projekte im Programm ist die Versorgung der bayerischen Schulen mit

– Online-basierten Kommunikations-, Kollaborations- und

Verwaltungswerkzeugen und

– Zugang zu pädagogischen Anwendungen zur Gestaltung differenzierter digitaler

Lernumgebungen sowie externen Anwendungen.

In der inhaltlichen Verantwortung im Vergabeverfahren und späteren Betrieb steht dem Auftragnehmer das StMUK als alleiniger Auftraggeber gegenüber.

Im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens wird die nachfolgend beschriebene Leistung durch den Auftraggeber ausgeschrieben:

Gegenstand der zu beschaffenden Leistung ist die Wahrnehmung verschiedener vergaberelevanter Aufgaben

fachlich-inhaltlicher Art im Programm BayernCloud Schule, insbesondere für die Ausschreibung neuer ITSysteme und IT-Dienstleistungen durch den Auftragnehmer.

Darunter fallen insbesondere die Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Markterkundungen,

der Erstellung von Vergabeunterlagen (u. a. Leistungsbeschreibung, Bewerbungsbedingungen, Preisblatt,

Bewertungsmatrix, EVB-IT Vertrag), der Beantwortung von Bieterfragen/Rügen, der Begleitung von

Verhandlungen und Auswertung der Angebote sowie ggf. fachlich-technische Beratung im Rahmen von

Prüfungsverfahren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 28
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um maximal weitere 15 Monate verlängert werden. Die Verlängerung

erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem

Auftragnehmer.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um maximal weitere 15 Monate verlängert werden. Die Verlängerung

erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem

Auftragnehmer.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die erweiterte Richtwertmethode gem. UfAB 2018,

der Schwankungsbereich beträgt 10%, Entscheidungskriterium ist die höchste Leistungskennzahl (siehe zu den

Einzelheiten Kapitel 4 der Bewerbungsbedingungen).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

E-1.1: Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB nachzuweisen.

Hierzu ist unter Verwendung der Anlage D der Vergabeunterlagen „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu

erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung

ist zwingend vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der BG und allen Unterauftragnehmern bei Eignungsleihe

einzureichen (Ausschlusskriterium).

E-1.2: Die Anlage E der Vergabeunterlagen „Gewerbezentralregister" ist vom Bieter bzw. allen Mitgliedern

der BG auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter in

Betracht, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt (Ausschlusskriterium).

E-1.3: Der Bieter bzw. alle Mitglieder der BG und alle Unterauftragnehmern bei Eignungsleihe müssen das in

den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt „Scientology-Schutzerklärung“ (Anlage F) zur Kenntnis nehmen

und dessen Inhalt akzeptieren (Ausschlusskriterium).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

E-2.1: Jahresumsatz:

Der Bieter bzw. die BG hat in der Anlage G der Vergabeunterlagen „Jahresumsatz“ zu erklären, dass der

addierte Jahresumsatz seines Unternehmens/ihrer Unternehmen im Bereich IT-Vergabeberatung in den

vergangenen drei Geschäftsjahren (2019 - 2021) mindestens 1 Mio. Euro betrug (Ausschlusskriterium). Wird hier im Sinne der Eignungsleihe auf einen Unterauftragnehmer zurückgegriffen, hat dieser die Anlage ebenfalls

auszufüllen.

E-2.2: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:

Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit

folgenden Versicherungssummen (Ausschlusskriterium):

· Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie

· für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr).

Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage H „Haftpflichtversicherung“ der Vergabeunterlagen erklären,

dass

· er über eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten

Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende

Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice

einzureichen;

oder

· eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der

Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den

vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum

Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung

eines Versicherungsmaklers einzureichen.

Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. haben alle Beteiligten an der

Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit

nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- mind. 1. Mio. Euro addierter Jahresumsatz im Bereich IT-Vergabeberatung in den vergangenen drei

Geschäftsjahren (2019 - 2021)

- Mindestversicherungssumme von 3 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personen- und

Sachschäden sowie Mindestversicherungssumme von 1 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr)

für Vermögensschäden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über

Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die

Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern

nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf

die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und

Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick

auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.

Für die Überprüfung der Referenzen ist jeweils die Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners mit

Telefonnummer und E-Mail-Adresse beim Referenzauftraggeber erforderlich.

Damit eine Referenz als Eignung wertbar ist, darf der Abschluss des Referenzprojekts maximal 3 Jahre

(gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung in diesem Vergabeverfahren)

zurückliegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- E-3.1: Der Bieter bzw. die BG erklärt, dass er/sie mindestens ein Projekt (=Vertrag mit einem Kunden, in

dessen Rahmen entweder die Beratung einer komplexen Vergabe oder aber auch die Beratung mehrerer

kleiner Vergaben während einem längeren Zeitraum stattgefunden hat)

durchgeführt hat, das hinsichtlich Aufgabe, Dauer bzw. Umsatz und Art mit der hier ausgeschriebenen Leistung

des Auftraggebers vergleichbar ist.

Dabei müssen alle geforderten Mindestanforderungen erfüllt werden, damit die Referenz als Eignung gewertet

werden kann:

· Beratungshonorar über die gesamte Projektlaufzeit über 100.000 € (netto) oder Laufzeit des Projekts betrug

mehr als ein Jahr

· Öffentlicher Auftraggeber

· Gegenstand der Ausschreibung, zu der eine Beratung stattgefunden hat: IT-System oder IT-Dienstleistung.

- E-3.2: Der Bieter bzw. die BG erklärt, dass er/sie mindestens zwei weitere Projekte durchgeführt hat, die

hinsichtlich Aufgabe, Dauer und Art des Auftraggebers die geforderten Mindestanforderungen erfüllen:

· Beratungshonorar über die gesamte Projektlaufzeit jeweils über 50.000 € (netto)

· Öffentlicher Auftraggeber

· Gegenstand der Ausschreibung(en), zu der/denen eine Beratung stattgefunden hat: IT-System oder ITDienstleistung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/03/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage A der

Vergabeunterlagen „Struktur Bieter“ und Anlage B „Erklärung der Bietergemeinschaft“ vorzunehmen, die dem

Angebot beizufügen sind. Ist keine BG vorgesehen, ist auch

dies in Anlage B der Vergabeunterlagen zu erklären.

- Einsatz anderer Unternehmen

In der Anlage A „Struktur Bieter“ ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein

anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. Unterauftragnehmer ist jedes Unternehmen, das einen Teil der

Leistung ausführt. Sofern der Bieter die Vergabe von

Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe und dem

„bloßen“ Unterauftragnehmereinsatz zu unterscheiden.

- Eignungsleihe

Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten

anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Unterauftragnehmer,

konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in

Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten

Nachweise der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens

zu berufen, um so ihre Eignung nachzuweisen.

In Anlage A der Vergabeunterlagen „Struktur Bieter“ ist anzugeben, ob der Bieter von einer Eignungsleihe

Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot folgende Erklärungen

und Nachweise einzureichen:

· In Anlage A der Vergabeunterlagen, Abschnitt 3 hat er die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen.

· Für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat

er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen

Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bewerber die

Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will, und

· er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (unter Verwendung von Anlage

C „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) einzureichen, um nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen

Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen

Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen

Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV

beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.

- Bloßer Unterauftragnehmereinsatz

Der Bieter hat auch – unter Verwendung der Anlage A der Vergabeunterlagen „Struktur Bieter“ - zu erklären,

ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die

Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer

Unterauftragnehmereinsatz“). Ein bloßer Unterauftragnehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die

geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann.

Hinweis: Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für

jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (entsprechend Anlage D der

Vergabeunterlagen) nachgewiesen werden.

Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die

engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern:

· die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern)

und

· den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen

werden).

Es steht dem Bieter frei, diese Informationen bereits früher einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden

Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der

Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160

Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb

einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter

I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten

Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen

nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf

Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei

Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf

gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2022

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Markt Bibart
Markt Erlbach
Markt Indersdorf
Markt Rettenbach
Markt Schwaben
Markt Taschendorf
Marktbergel
Marktbreit
Marktheidenfeld
Marktleugast
Marktleuthen
Marktoberdorf
Marktredwitz
Marktrodach
Marktschellenberg
Marktschorgast
Maroldsweisach
Marquartstein
Martinsried
Marxheim
Maßbach
Massing im Rottal
Mauern
Mauerstetten
Mauth
Maxhütte-Haidhof
Meeder
Megesheim
Mehlmeisel
Mehring
Meinheim
Meitingen
Mellrichstadt
Memmelsdorf
Memmingen
Memmingerberg
Merching
Mering
Mertingen
Metten
Mettenheim
Miesbach
Miltach
Miltenberg
Mindelheim
Mintraching
Mistelbach
Mistelgau
Mitteleschenbach
Mittelneufnach
Mittenwald
Mitterfels
Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
Mömbris
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Mönchberg
Mönchsdeggingen
Moorenweis
Moos (Niederbayern)
Moosach
Moosburg
Moosinning
Moosthenning
Möttingen
Mühldorf am Inn
Mühlhausen (Oberpfalz)
Münchberg
München
München-Flughafen
Münchsmünster
Münnerstadt
Münsing
Murnau am Staffelsee
Nabburg
Nagel
Naila
Nandlstadt
Nassenfels
Nennslingen
Nersingen
Neu-Ulm
Neualbenreuth
Neubeuern
Neubiberg
Neubrunn
Neuburg am Inn
Neuburg an der Donau
Neuburg an der Kammel
Neudrossenfeld
Neuendettelsau
Neuendorf
Neuenmarkt
Neufahrn
Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neuhütten
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neuschönau
Neusitz
Neusorg
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niedernberg
Niederschönenfeld
Niederviehbach
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nordhalben
Nordheim vor der Rhön
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Oberasbach
Oberau
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Oberhausen
Oberhausen (bei Neuburg/Donau)
Oberkotzau
Obermeitingen
Obermichelbach
Obernburg am Main
Oberneuching
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Oberostendorf
Oberpframmern
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Oberstdorf
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Obertraubling
Obertrubach
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Olching
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Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
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Ottobrunn
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Partenstein
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Pegnitz
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Penzberg
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Perlesreut
Petersdorf (Schwaben)
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
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Pfeffenhausen
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Pfreimd
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Piding
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Pilsach
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Plattling
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Pleystein
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Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
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Postmünster
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Prien am Chiemsee
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Reichenbach
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichersbeuern
Reichertshausen
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Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden am Forggensee
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Rieneck
Rimbach (Oberpfalz)
Rimpar
Rimsting
Rödental
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Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
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Roßhaupten
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Roth
Röthenbach (Allgäu)
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Rothenfels am Main
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Röttingen
Rötz
Rückersdorf
Rückholz
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saal an der Donau
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Saldenburg
Salzweg
Sand am Main
Sandberg
Sankt Englmar
Sankt Wolfgang
Sauerlach
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Schleching
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Schlüsselfeld
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Schönau am Königssee
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Schopfloch (Mittelfranken)
Schorndorf
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Schwabach
Schwabmünchen
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Schwandorf
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Schwangau
Schwarzach
Schwarzach
Schwarzach (Niederbayern)
Schwarzach am Main
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Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
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Sonnefeld
Sonnen
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Sonthofen
Spalt
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Stein
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Tapfheim
Tapfheim
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Thurnau
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Tiefenbach (bei Landshut)
Tirschenreuth
Titting
Tittling
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Trostberg
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