BayernCloud Schule IT-Vergabeberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022CSC000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BayernCloud Schule IT-Vergabeberatung
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vergibt mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen aus dem Segment „IT-Vergabeberatung“ für das Programm „BayernCloud Schule“ (ByCS).
IT-Vergabeberatung:
Fachlich-technische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von künftigen IT-Systemen (als weitere Komponenten der ByCS), IT-Dienstleistungen und von Beratungsleistungen mit fachlich-technischem Schwerpunkt.
Das Programm „BayernCloud Schule“ (ByCS) ist ein gemeinsames Vorhaben dreier Ministerien, die gemeinsam die strategische Steuerung des Programms übernehmen:
– Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
– Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und
– Bayerisches Staatsministerium für Digitales (StMD).
Die operative Steuerung der Projekte im Programm teilen sich das StMUK und das IT-DLZ (IT Dienstleistungszentrum der Bayerischen Staatsregierung, eine nachgelagerte Behörde des StMFH). Ziel im Programm ist es, den bayerischen Schulen Inhalte und Werkzeuge für eine bessere digitale Bildung zur Verfügung zu
stellen. Inhalt der Projekte im Programm ist die Versorgung der bayerischen Schulen mit
– Online-basierten Kommunikations-, Kollaborations- und
Verwaltungswerkzeugen und
– Zugang zu pädagogischen Anwendungen zur Gestaltung differenzierter digitaler
Lernumgebungen sowie externen Anwendungen.
In der inhaltlichen Verantwortung im Vergabeverfahren und späteren Betrieb steht dem Auftragnehmer das StMUK als alleiniger Auftraggeber gegenüber.
Im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens wird die nachfolgend beschriebene Leistung durch den Auftraggeber ausgeschrieben:
Gegenstand der zu beschaffenden Leistung ist die Wahrnehmung verschiedener vergaberelevanter Aufgaben
fachlich-inhaltlicher Art im Programm BayernCloud Schule, insbesondere für die Ausschreibung neuer ITSysteme und IT-Dienstleistungen durch den Auftragnehmer.
Darunter fallen insbesondere die Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Markterkundungen,
der Erstellung von Vergabeunterlagen (u. a. Leistungsbeschreibung, Bewerbungsbedingungen, Preisblatt,
Bewertungsmatrix, EVB-IT Vertrag), der Beantwortung von Bieterfragen/Rügen, der Begleitung von
Verhandlungen und Auswertung der Angebote sowie ggf. fachlich-technische Beratung im Rahmen von
Prüfungsverfahren.
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um maximal weitere 15 Monate verlängert werden. Die Verlängerung
erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem
Auftragnehmer.
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um maximal weitere 15 Monate verlängert werden. Die Verlängerung
erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem
Auftragnehmer.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die erweiterte Richtwertmethode gem. UfAB 2018,
der Schwankungsbereich beträgt 10%, Entscheidungskriterium ist die höchste Leistungskennzahl (siehe zu den
Einzelheiten Kapitel 4 der Bewerbungsbedingungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E-1.1: Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB nachzuweisen.
Hierzu ist unter Verwendung der Anlage D der Vergabeunterlagen „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu
erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung
ist zwingend vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der BG und allen Unterauftragnehmern bei Eignungsleihe
einzureichen (Ausschlusskriterium).
E-1.2: Die Anlage E der Vergabeunterlagen „Gewerbezentralregister" ist vom Bieter bzw. allen Mitgliedern
der BG auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter in
Betracht, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt (Ausschlusskriterium).
E-1.3: Der Bieter bzw. alle Mitglieder der BG und alle Unterauftragnehmern bei Eignungsleihe müssen das in
den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt „Scientology-Schutzerklärung“ (Anlage F) zur Kenntnis nehmen
und dessen Inhalt akzeptieren (Ausschlusskriterium).
E-2.1: Jahresumsatz:
Der Bieter bzw. die BG hat in der Anlage G der Vergabeunterlagen „Jahresumsatz“ zu erklären, dass der
addierte Jahresumsatz seines Unternehmens/ihrer Unternehmen im Bereich IT-Vergabeberatung in den
vergangenen drei Geschäftsjahren (2019 - 2021) mindestens 1 Mio. Euro betrug (Ausschlusskriterium). Wird hier im Sinne der Eignungsleihe auf einen Unterauftragnehmer zurückgegriffen, hat dieser die Anlage ebenfalls
auszufüllen.
E-2.2: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgenden Versicherungssummen (Ausschlusskriterium):
· Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie
· für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr).
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage H „Haftpflichtversicherung“ der Vergabeunterlagen erklären,
dass
· er über eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten
Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende
Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice
einzureichen;
oder
· eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der
Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den
vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum
Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung
eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. haben alle Beteiligten an der
Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit
nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- mind. 1. Mio. Euro addierter Jahresumsatz im Bereich IT-Vergabeberatung in den vergangenen drei
Geschäftsjahren (2019 - 2021)
- Mindestversicherungssumme von 3 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personen- und
Sachschäden sowie Mindestversicherungssumme von 1 Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr)
für Vermögensschäden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über
Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die
Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern
nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf
die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und
Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick
auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Für die Überprüfung der Referenzen ist jeweils die Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse beim Referenzauftraggeber erforderlich.
Damit eine Referenz als Eignung wertbar ist, darf der Abschluss des Referenzprojekts maximal 3 Jahre
(gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung in diesem Vergabeverfahren)
zurückliegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- E-3.1: Der Bieter bzw. die BG erklärt, dass er/sie mindestens ein Projekt (=Vertrag mit einem Kunden, in
dessen Rahmen entweder die Beratung einer komplexen Vergabe oder aber auch die Beratung mehrerer
kleiner Vergaben während einem längeren Zeitraum stattgefunden hat)
durchgeführt hat, das hinsichtlich Aufgabe, Dauer bzw. Umsatz und Art mit der hier ausgeschriebenen Leistung
des Auftraggebers vergleichbar ist.
Dabei müssen alle geforderten Mindestanforderungen erfüllt werden, damit die Referenz als Eignung gewertet
werden kann:
· Beratungshonorar über die gesamte Projektlaufzeit über 100.000 € (netto) oder Laufzeit des Projekts betrug
mehr als ein Jahr
· Öffentlicher Auftraggeber
· Gegenstand der Ausschreibung, zu der eine Beratung stattgefunden hat: IT-System oder IT-Dienstleistung.
- E-3.2: Der Bieter bzw. die BG erklärt, dass er/sie mindestens zwei weitere Projekte durchgeführt hat, die
hinsichtlich Aufgabe, Dauer und Art des Auftraggebers die geforderten Mindestanforderungen erfüllen:
· Beratungshonorar über die gesamte Projektlaufzeit jeweils über 50.000 € (netto)
· Öffentlicher Auftraggeber
· Gegenstand der Ausschreibung(en), zu der/denen eine Beratung stattgefunden hat: IT-System oder ITDienstleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage A der
Vergabeunterlagen „Struktur Bieter“ und Anlage B „Erklärung der Bietergemeinschaft“ vorzunehmen, die dem
Angebot beizufügen sind. Ist keine BG vorgesehen, ist auch
dies in Anlage B der Vergabeunterlagen zu erklären.
- Einsatz anderer Unternehmen
In der Anlage A „Struktur Bieter“ ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein
anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. Unterauftragnehmer ist jedes Unternehmen, das einen Teil der
Leistung ausführt. Sofern der Bieter die Vergabe von
Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe und dem
„bloßen“ Unterauftragnehmereinsatz zu unterscheiden.
- Eignungsleihe
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten
anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Unterauftragnehmer,
konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in
Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten
Nachweise der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens
zu berufen, um so ihre Eignung nachzuweisen.
In Anlage A der Vergabeunterlagen „Struktur Bieter“ ist anzugeben, ob der Bieter von einer Eignungsleihe
Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot folgende Erklärungen
und Nachweise einzureichen:
· In Anlage A der Vergabeunterlagen, Abschnitt 3 hat er die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen.
· Für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat
er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen
Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bewerber die
Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will, und
· er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (unter Verwendung von Anlage
C „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) einzureichen, um nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen
Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen
Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen
Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV
beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
- Bloßer Unterauftragnehmereinsatz
Der Bieter hat auch – unter Verwendung der Anlage A der Vergabeunterlagen „Struktur Bieter“ - zu erklären,
ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die
Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer
Unterauftragnehmereinsatz“). Ein bloßer Unterauftragnehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die
geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann.
Hinweis: Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für
jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (entsprechend Anlage D der
Vergabeunterlagen) nachgewiesen werden.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die
engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern:
· die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern)
und
· den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen
werden).
Es steht dem Bieter frei, diese Informationen bereits früher einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden
Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der
Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter
I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf
Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei
Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf
gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.