Verwertung von Straßenkehricht Referenznummer der Bekanntmachung: 700 21 023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 015-034535)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Straßenkehricht
Leistungsgegenstand ist die Übernahme an der vom Auftragnehmer (Bieter) benannten Übergabestelle und die anschließende Verwertung von Straßenkehricht (AVV: 20 03 03). Die Entsorgungsmenge wird auf 2.500 Mg/a –
3.500 Mg/a geschätzt. Leistungsbeginn ist der 01.05.2022.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft;
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach den §§
123, 124 GWB sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe u.a. nach ArbeitnehmerEntsendegesetz – AEntG sowie nach Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfüllt;
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Eigenerklärung zum Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister;
Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung
bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
Anteilsverhältnisses;
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen
Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64
der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim
Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation
ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich
Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von §
50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft;
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach den §§
123, 124 GWB sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe u.a. nach ArbeitnehmerEntsendegesetz – AEntG sowie nach Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfüllt;
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Eigenerklärung zum Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister;
— Eigenerklärung zur Eigenschaft als kleines oder mittleres Unternehmen – KMU;
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen
Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64
der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim
Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation
ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich
Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von §
50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat;
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Pflicht zur Vorlage
entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu
belegen ist);
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate;
Pflicht zur Vorlage entfällt, falls der zuständige Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was
vom Bieter zu belegen ist);
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder entsprechender Firmenregisterauszug (nicht älter als 6
Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO;
— Auszug aus einem einschlägigen Register – insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister – oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des
Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV);
— Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters
i.S.v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB nicht vorliegen;
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben der Präqualifizierung;
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die EEE nachgewiesen wurden
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer .
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat;
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Pflicht zur Vorlage
entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu
belegen ist);
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate;
Pflicht zur Vorlage entfällt, falls der zuständige Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was
vom Bieter zu belegen ist);
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder entsprechender Firmenregisterauszug (nicht älter als 6
Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO;
— Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung
bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
Anteilsverhältnisses;
— Ggf. Vorlage von Insolvenzplan;
— Auszug aus einem einschlägigen Register – insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister – oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des
Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV);
— Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters
i.S.v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB nicht vorliegen;
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben der Präqualifizierung;
— ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die EEE nachgewiesen wurden
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer und
sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der
zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren; (sofern diese
verfügbar sind). Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem
— Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe
des Umsatzanteils des Bieters,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für
den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche
Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche
aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/ Sach- und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden
decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr
(also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer
Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge
nachgewiesen werden;
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV;
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der
zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren;
— Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für
den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche
Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche
aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/ Sach- und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden
decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr
(also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer
Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge
nachgewiesen werden;
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV;
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer und
sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten
zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen
wird;
— Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung dieser Ausschreibung zu Leistungen,
die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, mit
Benennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefon-Nr.), Beschreibung des
Leistungsumfanges (einschl. Leistungsmenge), und Ausführungszeitraum (nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen);
— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweise der
Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein evtl ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden. Der Bieter kann sich auch auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm
benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungs- und Haftungsererklärung
sowie den Nachweis der Zertifizierung des
Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des
Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt;
— Angaben zum Entsorgungskonzept (einschl. Standorte und Betreiber der Verwertungsanlage(n),
Angaben zu den freien Kapazitäten für die Vertragslaufzeit in den Verwertungsanlage(n), Ausführungen
zur genehmigungsrechtlichen Zulässigkeit der Verwertungsanlage(n), Ausführungen zum vorgesehenen
Verwertungsverfahren, Beschreibung der etwaigen Verwertungswege für Rest- und Störstoffe, Erläuterungen
dazu, wie im Falle des Ausfalls der im Angebot benannten Verwertungsanlage(n)/Überhabestelle(n)
die Entsorgungssicherheit gewährleistet wird (d.h. einschl. Benennung von Ersatzanlage(n) und
Ersatzübergabestelle(n), ggf. Angaben zum Bestehen eines Ausfallverbundes); Beschreibung des
Transportvorgangs, einschließlich Angaben zur technischen Ausrüstung (mindestens eingesetzte
Transportfahrzeuge), sofern Übergabestelle nicht zugleich Verwertungsanlage ist);
— Mitteilung der Lage der vom Bieter benannten Übergabestelle (einschließlich Anschrift, Name des Betreibers)
und ein Ausdruck des Routenplaners (GoogleMaps; https://www.google.de/maps), aus dem die (einfache)
Entfernung und Dauer der Wegstrecke vom Hauptdepot des Auftraggebers (Riedingerstraße 40, 86153
Augsburg) hervorgeht;
— ggf. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern, einschließlich Angaben dazu, wer für
bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
— für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner
Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel
Verpflichtungs- und Haftungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum
Angebotsschreiben)
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten
zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen
wird;
— Eigenerklärung zu Referenzen über die für die angebotenen Leistungsarten, die
Gegenstand der Vergabe sind und in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen des Auftragnehmers
— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweise der
Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen.
Ein evtl ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden. Der Bieter kann sich auch auf die Zertifizierung /
Erfüllung der Zertifizierungsvoraussetzungen des von ihm
benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungs- und Haftungsererklärung
sowie den Nachweis der Zertifizierung/Nachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen des
Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb des
Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt;
— Angaben zum Entsorgungskonzept (einschl. Standorte und Betreiber der Verwertungsanlage(n),
Angaben zu den freien Kapazitäten für die Vertragslaufzeit in den Verwertungsanlage(n), Ausführungen
zur genehmigungsrechtlichen Zulässigkeit der Verwertungsanlage(n), Ausführungen zum vorgesehenen
Verwertungsverfahren, Beschreibung der etwaigen Verwertungswege für Rest- und Störstoffe, Erläuterungen
dazu, wie im Falle des Ausfalls der im Angebot benannten Verwertungsanlage(n)/Überhabestelle(n)
die Entsorgungssicherheit gewährleistet wird (d.h. einschl. Benennung von Ersatzanlage(n) und
Ersatzübergabestelle(n), ggf. Angaben zum Bestehen eines Ausfallverbundes); Beschreibung des
Transportvorgangs, einschließlich Angaben zur technischen Ausrüstung (mindestens eingesetzte
Transportfahrzeuge), sofern Übergabestelle nicht zugleich Verwertungsanlage ist);
— Mitteilung der Lage der vom Bieter benannten Übergabestelle (einschließlich Anschrift, Name des Betreibers)
und ein Ausdruck des Routenplaners (GoogleMaps; https://www.google.de/maps), aus dem die (einfache)
Entfernung und Dauer der Wegstrecke vom Hauptdepot des Auftraggebers (Riedingerstraße 40, 86153
Augsburg) hervorgeht;
— ggf. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern, einschließlich Angaben dazu, wer für
bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
— für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner
Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel
Verpflichtungs- und Haftungserklärung,
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen;
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden;
— Genehmigungsbescheid oder vergleichbare Dokumente (ggf. in Auszügen) für die zur Leistungserbringung
vorgesehene(n) Anlage(n). Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler,
der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des
Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen;
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Angabe von drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, aus den letzten drei
Jahren, mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum sowie ggf. Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den angegebenen
Referenzen;
— Erklärung und Nachweise zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl
seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren;
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden;
— Genehmigungsbescheid oder vergleichbare Dokumente (ggf. in Auszügen) für die zur Leistungserbringung
vorgesehene(n) Anlage(n). Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler,
der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des
Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen;
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer und
sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
.
Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben samt Leistungsverzeichnis/Preisblatt (als Datei nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen), und Anlagen sowie die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen),
— Leistungsbeschreibung und Besondere Vertragsbedingungen,
— die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung
die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die
Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h.
hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet (siehe im
Einzelnen Vorgaben in den Vergabeunterlagen),
— für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter
selbst. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen
und dürfen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein. Transporteure und Fabriken,
die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
Unterauftragnehmer (siehe im Einzelnen Vorgaben in den Vergabeunterlagen),
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen
nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte
Übersetzung beifügen.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden.
Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die
Vergabeplattform an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf
Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung
gestellt, die unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem
Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die
vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das
Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem
betreffenden Bieter.
.
Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben samt Leistungsverzeichnis/Preisblatt (als Datei nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen), und Anlagen sowie die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen),
— Leistungsbeschreibung und Besondere Vertragsbedingungen,
— die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung
die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise erst auf Verlangen der
Vergabestelle mit folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die
Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h.
hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet (siehe im
Einzelnen Vorgaben in den Vergabeunterlagen),
— für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter
selbst. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen
und dürfen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein. Transporteure und Fabriken,
die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
Unterauftragnehmer (siehe im Einzelnen Vorgaben in den Vergabeunterlagen),
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen
nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte
Übersetzung beifügen.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden.
Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt.
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die
Vergabeplattform an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf
Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung
gestellt, die unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem
Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die
vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das
Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem
betreffenden Bieter.