ZRF Region Ingolstadt - Konzessionsvergabe RTW Ingolstadt Süd und Rohrbach Referenznummer der Bekanntmachung: AV178D62
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Konzessionen
Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85409
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ils-ingolstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ZRF Region Ingolstadt - Konzessionsvergabe RTW Ingolstadt Süd und Rohrbach
Es werden zwei Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb jeweils eines RTW an zwei Standorten im Rettungsdienstbereich Ingolstadt für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2032 vergeben. Für jede Konzession ist innerhalb dieses Verfahrens ein eigenes Los (Lose 1 und 2) vorgesehen.
Ingolstadt Süd
Ingolstadt Süd
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben.
Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 72 Stunden pro Woche.
Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:
Montag bis Freitag: 09.00 – 20.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 20.00 Uhr
Sonntag: 11.00 – 17.00 Uhr
Die Vorhaltung am Feiertag entspricht der Samstagsbereitstellung.
Der Konzessionsnehmer mietet den Standort vom ZRF an. Der Standort ist in diesem Los also bereits festgelegt und kann durch den Konzessionsnehmer nicht anderweitig gewählt werden.
Rohrbach
Rohrbach
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben.
Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.
Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:
Montag bis Sonntag: 08.00 – 20.00 Uhr
Die Vorhaltung am Feiertag entspricht der Samstagsbereitstellung.
Der Konzessionsnehmer muss die Leistung von einem Standort im Kerngebiet der Gemeinde Rohrbach erbringen. Das Kerngebiet der Gemeinde Rohrbach ist in der Anlage 7 (Teil D der Vergabeunterlagen) rot markiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in Ziffer 12 lit. b) der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) im Einzelnen aufgeführt (s. dazu auch näher unten Ziffer VI.3). Danach gelten folgende
Mindestanforderungen an die Eignung:
1) Zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren
2) Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte berechtigten Person(en)
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils
3.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Weiter wird die Befähigung zur Mitwirkung am Sonderbedarf geprüft.
In Ziffern 12 und 13 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) sind im Einzelnen die Teilnahmebedingungen/Mindestanforderungen i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV benannt.
Zuschlagskriterien sind:
1) Leistungskosten (50 %)
2) Konzept / Leistungsversprechen Notfallrettung (50 %)
Siehe dazu näher die Angaben unter Ziffer 12 lit. c) der Bewerbungsbedingungen.
Die Vorlage einer Genehmigung des Konzessionsnehmers nach Art. 21 Abs. 1 BayRDG oder einer Bescheinigung über das Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen (Art. 24 Abs. 1 BayRDG) wird vorbehalten - siehe hierzu näher Ziffer 13 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende Bekanntmachungsformular bietet nicht ausreichend Platz für die exakte Benennung aller Teilnahmebedingungen und -kriterien. Daher sind diese oben unter Ziffer III.1.4) nur zusammengefasst und
teilweise verkürzt wiedergegeben. Im Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der Vergabeunterlagen, dort unter Ziffern 12 und 13 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Diese Ausführungen
in den Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig.
Die Mindestanforderungen an die Eignung lauten:
1) Benennung von mindestens zwei Referenzen des Bieters aus dem Zeitraum von 01.01.2019 bis 31.12.2021, welche die Erbringung vergleichbarer Leistungen über eine Dauer von mindestens einem Jahr (12 Monate) zum Gegenstand haben. Die Vergleichbarkeit der Leistungen setzt nicht zwingend voraus, dass die Leistungen im Bereich der Notfallrettung entsprechend der Definition des Art. 2 Abs. 2 BayRDG erbracht wurden. Vergleichbar sind vielmehr auch Leistungen im Bereich des öffentlich-rechtlich genehmigten Betriebs von Krankenkraftwagen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Die Ressourcen einer Bietergemeinschaft werden bei der Prüfung dieser Mindestanforderung kumuliert gewertet.
2) Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte berechtigten Person(en) gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG und §§ 19 ff. AVBayRDG. Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 3.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Die Nachweise 2) und 3) sind im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am Standort im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
Zur Beurteilung der Eignung sind die nachfolgend genannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen (siehe hierzu näher Ziffer 12 lit. b) der Bewerbungsbedingungen):
1) Eigenerklärung zur Eignung
2) Eigenerklärung zu Referenzen
3) Nachweis(e) der fachlichen Eignung
4) Handelsregisterauszug
5) Auszug aus dem Gewerbezentralregister
6) Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se)
7) Versicherungsnachweis
2. Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bieter bzw. Bietergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird zudem als Aspekt der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geprüft, ob der Bieter
bzw. die Bietergemeinschaft in der Lage ist, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch Großschadenslagen zu bewältigen (Art. 13 Abs. 2 S. 3 BayRDG – sog. Sonderbedarf). Hierzu hat der Bieter entsprechende Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Teil D der Vergabeunterlagen, Anlage 4, dort Ziffer 2) zu machen. Soweit der Konzessionsgeber im Rahmen seiner Prüfung feststellt, dass der betreffende Bieter ausreichend zusätzliche Mittel für den Sonderbedarf in Form von Sachmitteln (Fahrzeuge sowie ggf. weitere Sachmittel wie Ausrüstung etc.) und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen kann, wird er insoweit (also hinsichtlich der Befähigung zur Mitwirkung am Sonderbedarf) die Eignung des Bieters bejahen. Die zusätzlichen Mittel für den Sonderbedarf werden dabei vom Konzessionsgeber als ausreichend angesehen, wenn der Bieter mindestens ein zusätzliches, für den Transport von Notfallpatienten zugelassenes Fahrzeug (Notfall-KTW, Typ B nach DIN 1789, oder RTW, Typ C nach DIN 1789) vorweisen und dieses Fahrzeug durch genügend, entsprechend qualifiziertes Personal besetzt werden kann.
3. Die Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal aumass.de unter dem oben bei Ziffer I.3) benannten Direktlink in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar. Eine kostenfreie Registrierung wird den Bietern dringend empfohlen!
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist
möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]