Bamberger Service Betriebe, Abt. Entsorgung - 2 Müllsammelfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-003/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bamberger Service Betriebe, Abt. Entsorgung - 2 Müllsammelfahrzeuge
2 Müllsammelfahrzeuge, aufgeteilt in Lose:
Los 1: 2 Fahrgestelle
Los 2: 2 Aufbauten
2 Müllsammelfahrzeuge (Fahrgestell)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1:
2 Fahrgestelle (3-achsiges LKW-Fahrgestell) zum Aufbau eines Müllsammelpressaufbaus (Hecklader) mit Schüttung für den kommunalen Einsatz
Der Aufbauhersteller steht derzeit noch nicht fest
2 Müllsammelfahrzeuge (Aufbau)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2:
2 Müllsammelpressaufbauen (Hecklader) jeweils mit Schüttung zur Montage auf ein 3-achsiges LKW-Fahrgestell für den kommunalen Einsatz
Der Fahrgestellhersteller steht derzeit noch nicht fest
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.