Tragwerksplanung LPH5-6 und besondere Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 420 22 BT1 TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung LPH5-6 und besondere Leistungen
Die Stadt Augsburg schreibt die Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI für die Generalsanierung des Staatstheaters Augsburg, Bauteil 1 (Großes Haus) stufenweise mit Grundleistungen in der LPh 5 und 6 und mit besonderen Leistungen in der LPh 5, 7 und 8 aus.
Die Stadt Augsburg schreibt die Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI für die Generalsanierung des Staatstheaters Augsburg, Bauteil 1 (Großes Haus) stufenweise mit Grundleistungen in der LPh 5 und 6 und mit besonderen Leistungen in der LPh 5, 7 und 8 aus.
Die Fachplanung Tragwerksplanung wurde in einem VOF-Verfahren im Jahr 2013 ausgeschrieben und vergeben. Die Leistungsphase 4 ist zwischenzeitlich abgeschlossen; teilweise sind Grundleistungen der LPh 5 und 6 erbracht. Im Zuge des Projektfortschritts soll nun ein neuer Tragwerksplaner gefunden werden. Die bereits vorliegenden Planungsleistungen stellen die Grundlage der Ausschreibung und Angebotserstellung dar. Sämtliche bis zum Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellten Unterlagen können in den Vergabeunterlagen eingesehen werden.
Der Auftraggeber stuft die Fachplanungsleistungen entsprechend der HOAI in der Honorarzone IV ein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für
Stufe 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 und Besondere Leistungen der LPh 5 und 7
Stufe 2: Besondere Leistungen der Leistungsphase 8.
Die einzelnen Stufen werden vom Auftraggeber gesondert schriftlich übertragen. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Die Einarbeitung in den Planungsstand muss unmittelbar nach der Auftragserteilung Anfang 2. Quartal 2022 erfolgen. Die Ausführungsplanung (LPh 5) ist im Anschluss sofort und ohne Verzögerung aufzunehmen, um den Projektfortschritt nicht weiter zu verzögern.
Für die verbindlichen Zwischentermine wird auf die Anlage 4 zum Vertrag (Terminplan mit Rahmenterminplan) verwiesen. Enthält das Gesamtkonzept des Auftragnehmers als Bestandteil des Angebots kürzere Zwischenfristen, geltend diese ersatzweise und vorrangig.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Siehe Ingenieurvertrag.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Bei Bieterfragen, die nicht spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, kann eine rechtzeitige Antwort nicht gewährleistet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Handelsregister oder Partnerschaftsregistereintrag
b) Eintragung Liste Beratender Ingenieure oder eine entsprechende Liste eines anderen Landes eingetragen oder anderweitige Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratende(r) Ingenieur(in)“
c) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
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Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1) Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung). Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000,- EUR und für sonstige Schäden von 3.000.000,- EUR je Schadensfall erforderlich. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmen vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2) Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen im Bereich der Fachplanung Tragwerk) in den letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021) von durchschnittlich 1.000.000,- EUR p.a.
Hinweis: Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaften im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
s.o.
1) Mindestens drei vergleichbare Referenzen im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung aus den letzten fünf Jahren (Januar 2017 bis Januar 2022).
Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber darauf ab, ob die Planungs- oder Beratungsanforderungen der Referenzobjekte mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Aufgrund der besonderen auftragsbezogenen Anforderungen an die Fachplanung Tragwerk für das Staatstheater, bei der anspruchsvolle Nutzerwünsche und Anforderungen der Objektplanung mit unterschiedlichen Bestandstragwerken in Einklang zu bringen sind, stellt der Auftraggeber für die Vergleichbarkeit auf die nachfolgenden Kriterien ab:
Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bieter nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten fünf Kalenderjahre (Januar 2017 bis Januar 2022) ab. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPh 5 und LPh 6 nach § 51 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPh 5 bis 6 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit
a) Mindestens 2 Referenzen umfassen mindestens Honorarzone IV oder entsprechend.
b) Mindestens 1 Referenz umfasst Fachplanungen Tragwerksplanung für eine Kultur-, Bildungs- oder Veranstaltungseinrichtung mit Baukosten von mind. 10 Mio. EUR.
c) Mindestens 2 Referenzen umfassen Fachplanung Tragwerksplanung für eine Sanierung im Bestand.
d) Referenz umfasst Vorbereitung der Vergabe für Ausschreibung der Bauleistungen nach der VOB/A mit Verwendungsnachweisprüfung eines Fördergebers.
e) Mindestens 2 Referenzen umfassen die Besondere Leistung der Objektüberwachung.
f) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung).
Die Bieter sollen mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zu 3 Referenzen einreichen. Die nachfolgenden Kriterien müssen nicht mit denselben 3 Referenzen, sondern können auch mit unterschiedlichen Referenzen erfüllt werden. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, bewertet der Auftraggeber alle eingereichten Referenzen daraufhin, ob sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren verantw. Projektleitung bzw. -mitarbeiter beim Bieter tätig sind. Ist die verantw. Projektbearbeitung nicht im Büro des Bieters erfolgt, ist für die Referenzübernahme eine Bestätigung des Büros bzw. des Referenzgebers erforderlich, dass die Projektbearbeitung durch die betreffenden Personen erfolgt ist. Diese Bestätigung ist der Bewerbung beizulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu berücksichtigen, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
2) Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe gleich)
zu 1) s.o.
zu 2) Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV): Der Bieter verfügt über mindestens 5,0 technische Fachkräfte (Ingenieure, Architekten oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte. Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bei Bietergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV.
Beratende Ingenieure, Architekten sowie gleichwertige Abschlüsse, z. B. aus anderen EU-Mitgliedstaaten, aufgrund derer die jeweilige Person berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bayerisches Baukammergesetz (BayBauKaG) und Bayerische Bauordnung (BayBO). Siehe auch Ziff. III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Bei Bieterfragen, die nicht spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, kann eine rechtzeitige Antwort nicht gewährleistet werden. Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bietern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]