WAIDH_BAYG_VgV_OFF_VERF Referenznummer der Bekanntmachung: WAIDH_BAYG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waidhofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
WAIDH_BAYG_VgV_OFF_VERF
Netzausbau im "Betreibermodell" auf Basis der Bayerischen Gigabit-Richtlinie - BayGibitR / Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen sowie Ausschreibungsleistungen und Bauüberwachungsleistungen zur Realisierung der Tiefbauarbeiten.
Gemeinde Waidhofen Herzoganger 1 86529 Schrobenhausen
Die geplante Maßnahme beabsichtigt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) eine leistungsfähige Breitbandversorgung der der "weißen" bzw. "grauen Flecken" herbeizuführen, bzw. die bereits vorhandene Breitbandversorgung zu ergänzen.
Die Gemeinde Waidhofen hat sich dazu entschlossen, den Glasfaserausbau im Rahmen des sog. "Betreibermodells" zu realisieren, innerhalb dessen die Gemeinde die Planung und Errichtung des ultraschnellen NGA-Netzes in Abstimmung mit dem ausgewählten Netzbetreiber übernimmt.
Hierfür werden derzeit die planungsrelevanten Grundlagen zur Projektvorbereitung und weitergehenden Realisierung des passiven Breitbandnetzes erarbeitet. Ergänzend sind nunmehr zur Realisierung im Betreibermodell entsprechende Planungs- und Beratungsleistungen sowie Ausschreibungsleistungen und Bauüberwachungsleistungen zur Realisierung der Tiefbauarbeiten erforderlich.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen.
Die zu beauftragenden Leistungen sind in die Stufen 1 bis 3 unterteilt. Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst die Leistungen der Stufe_1, d.h. Erbringung der Leistungen der Phase 3 / Entwurfsplanung, nachfolgend und optional Stufe_2, d.h. Erbringung der Leistungen der Phase_4 / Genehmigungsplanung, Phase_5 / Ausführungsplanung sowie Phase_6 / Vorbereiten der Vergabe und daran anschließend und optional die Stufe_3, d.h. Erbringung der Leistungen der Phase_7 / Mitwirken bei der Vergabe sowie Phase_8 / Bauüberwachung und Dokumentation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage N_1 / Berufs- bzw. Handelsregisterauszug bzw. Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.Hierbei wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Für Bieter mit Sitz in Deutschland gilt die Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Ingenieur / Master der Fachrichtung Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik sowie eine weitere Person aus dem Fachbereich Bauingenieurwesen (Tiefbau).
- Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
- Bei Bietergemeinschaften gelten o.g. Anforderungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft
Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, dass der Bieter im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens eingetragen ist, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_6 / Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2019 - 2021). Dabei ist folgender Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (netto) nachzuweisen:
- mindestens 300.000,-EUR pro Jahr jeweils für die Jahre 2019 und 2021 (pandemiebedingt nicht für das Jahr 2020)
- Anlage E_7 / Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen
- für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
- für sonstige Schäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Kalenderjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung von mind. 3 geeigneten Referenzprojekten zu erbrachten und bereits abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe
- der Projektbezeichnung,
- des Projektumfangs unter Nennung der Herstellungskosten (netto)
- des Leistungszeitraumes
- der erbrachten Leistungsinhalte zu Planung/Ausschreibung/Bauüberwachung inkl. Beschreibung weiterer durchgeführter Leistungen (z.B. Beratungsleistungen etc.)
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Gegenstand aller Referenzen und dazugehörigen erbrachten Leistungen sind mindestens die im beigefügten Leistungskatalog ausgewiesenen Inhalte und Phasen (hier Phasen 3 bis 8)
- Bei mindestens 1 Referenz muss die Phase 8 zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist vollständig abgeschlossen sein
- Bei mindestens 2 Referenzen muss mit der Phase 8 zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist zumindest nachweislich begonnen sein
- Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
Darüber hinaus sind Erläuterungen des Projektinhalts sowie zur Vergleichbarkeit der Qualitätsanforderungen als ergänzende (eigene) Darstellungen beizufügen. Hierbei sollen zwei (2) DIN/A4 Seiten pro Referenz nicht überschritten werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
- Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen.
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Projektleiter mit Berufsqualifikation als Ingenieur/in, Master im Bereich Nachrichtentechnik, Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen oder einen Beschäftigungsnachweis in diesem Bereich, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist, dabei
- mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Breitbandausbau
- Darstellung mindestens 2 vergleichbarer vollständig erbrachter persönlicher Referenzprojekte im Netzausbau/Breitbandausbau in der Funktion als Projektleiter
- Stellv. Projektleiter mit Berufsqualifikation als Ingenieur/in, Master im Bereich Nachrichtentechnik, Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen oder einen Nachweis über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist, dabei
- mindestens 6 Jahren Berufserfahrung im Breitbandausbau
- Darstellung mindestens 2 vergleichbarer vollständig erbrachter persönlicher Referenzprojekte im Netzausbau/Breitbandausbau in der Funktion als stellv. Projektleiter
Studien- und Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Personen i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zur Angebotsabgabe vorzulegen.
siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
siehe unter III.1.1. dieser EU-Bekanntmachung
siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Anlage E_1 / Bietererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass
- keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungsbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen.
- die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung)
- der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben
- Anlage E_2 / Bietergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
- in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
- Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass
- im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden;
- die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird;
- für den Fall, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und
- soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird
Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage E_4 / Vertraulichkeitserklärung
- Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2RZQ5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]