Editing- und Übersetzungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EPO-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.epo.org/tenders
Adresse des Beschafferprofils: www.epo.org/tenders
Abschnitt II: Gegenstand
Editing- und Übersetzungsleistungen
Editing hauptsächlich englischer Texte; Übersetzungen der Sprachrichtung Englisch-Deutsch und Englisch-Französisch, möglicherweise auch andere Kombinationen von Amts- und Nichtamtssprachen des EPA; Verwaltung/Beauftragung spezialisierter Freiberufler mit Editing- und Übersetzungsaufträgen; in geringerem Maße Dokumentenformatierung, Alignment und Terminologiearbeiten wie Termextraktion und Glossarerstellung.
Editieren englischer Texte und Übersetzung ins Englische
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Die Rahmenverträge treten am 1. August 2022 in Kraft und enden am 31. Juli 2025 (anfängliche Vertragslaufzeit). Die Rahmenverträge verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr ("Verlängerungszeitraum") nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit sowie am Ende des Verlängerungszeitraums, sofern sie nicht sechs Wochen vor Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums schriftlich von einer Partei gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von fünf Jahren.
Änderungsvorschläge, die sich in einer erheblichen Einschränkung der Rechte und Sicherheiten der EPO niederschlagen würden, sind nicht zulässig.
Fragen, die nach der Annahmefrist für Rückfragen (s. VI.3) eingehen, werden nicht beantwortet. Es ist jedoch nach Fristablauf möglich, eine Liste der von anderen Bietern eingereichten Fragen und der entsprechenden Antworten im BIETERCOCKPIT einzusehen.
Übersetzung ins Französische
Siehe Ausschreibungsunterlagen
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Die Rahmenverträge treten am 1. August 2022 in Kraft und enden am 31. Juli 2025 (anfängliche Vertragslaufzeit). Die Rahmenverträge verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr ("Verlängerungszeitraum") nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit sowie am Ende des Verlängerungszeitraums, sofern sie nicht sechs Wochen vor Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums schriftlich von einer Partei gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von fünf Jahren.
Änderungsvorschläge, die sich in einer erheblichen Einschränkung der Rechte und Sicherheiten der EPO niederschlagen würden, sind nicht zulässig.
Fragen, die nach der Annahmefrist für Rückfragen (s. VI.3) eingehen, werden nicht beantwortet. Es ist jedoch nach Fristablauf möglich, eine Liste der von anderen Bietern eingereichten Fragen und der entsprechenden Antworten im BIETERCOCKPIT einzusehen.
Übersetzung ins Deutsche
Siehe Ausschreibungsunterlagen
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Die Rahmenverträge treten am 1. August 2022 in Kraft und enden am 31. Juli 2025 (anfängliche Vertragslaufzeit). Die Rahmenverträge verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr ("Verlängerungszeitraum") nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit sowie am Ende des Verlängerungszeitraums, sofern sie nicht sechs Wochen vor Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums schriftlich von einer Partei gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von fünf Jahren.
Änderungsvorschläge, die sich in einer erheblichen Einschränkung der Rechte und Sicherheiten der EPO niederschlagen würden, sind nicht zulässig.
Fragen, die nach der Annahmefrist für Rückfragen (s. VI.3) eingehen, werden nicht beantwortet. Es ist jedoch nach Fristablauf möglich, eine Liste der von anderen Bietern eingereichten Fragen und der entsprechenden Antworten im BIETERCOCKPIT einzusehen.
Übersetzung in und aus Nichtamtssprachen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Die Rahmenverträge treten am 1. August 2022 in Kraft und enden am 31. Juli 2025 (anfängliche Vertragslaufzeit). Die Rahmenverträge verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr ("Verlängerungszeitraum") nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit sowie am Ende des Verlängerungszeitraums, sofern sie nicht sechs Wochen vor Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums schriftlich von einer Partei gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von fünf Jahren.
Änderungsvorschläge, die sich in einer erheblichen Einschränkung der Rechte und Sicherheiten der EPO niederschlagen würden, sind nicht zulässig.
Fragen, die nach der Annahmefrist für Rückfragen (s. VI.3) eingehen, werden nicht beantwortet. Es ist jedoch nach Fristablauf möglich, eine Liste der von anderen Bietern eingereichten Fragen und der entsprechenden Antworten im BIETERCOCKPIT einzusehen.
Projektmanagement "Spezialistenbeauftragung"
Siehe Ausschreibungsunterlagen
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Die Rahmenverträge treten am 1. August 2022 in Kraft und enden am 31. Juli 2025 (anfängliche Vertragslaufzeit). Die Rahmenverträge verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr ("Verlängerungszeitraum") nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit sowie am Ende des Verlängerungszeitraums, sofern sie nicht sechs Wochen vor Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums schriftlich von einer Partei gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens nach einer Laufzeit von fünf Jahren.
Änderungsvorschläge, die sich in einer erheblichen Einschränkung der Rechte und Sicherheiten der EPO niederschlagen würden, sind nicht zulässig.
Fragen, die nach der Annahmefrist für Rückfragen (s. VI.3) eingehen, werden nicht beantwortet. Es ist jedoch nach Fristablauf möglich, eine Liste der von anderen Bietern eingereichten Fragen und der entsprechenden Antworten im BIETERCOCKPIT einzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
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Reichen mehrere Bieter ein gemeinsames Angebot ein, so haften sie gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Zusammen mit dem Angebot ist eine entsprechende von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, in der ein Vertreter bestimmt ist, der bevollmächtigt ist, für alle Mitglieder zu handeln.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nur elektronische Angebote dürfen eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist, siehe die Angaben auf der Webseite des EPA: https://www.epo.org/about-us/tenders/signatures_de.html
Enddatum um die Verdingungsunterlagen herunterzuladen:
14.03.2022 23:30
Annahmeschluss für Rückfragen bei der EPO:
21.02.2022 12:00
Rückfragen sind über das Bietercockpit einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.epo.org/about-us/tenders/general-conditions.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Beschaffungsverfahren der EPO ausschließlich den eigenen Beschaffungsvorschriften der EPO unterliegen. Die relevanten Vorschriften sind in den Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen der EPO beschrieben, welche auf der Website der EPO https://www.epo.org/about-us/tenders/general-conditions_de.html abrufbar sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80298
Land: Deutschland