Lortzing- / Scapinellistraße, Parkettarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 584 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lortzing- / Scapinellistraße, Parkettarbeiten
Wohnbau mit 71 Einheiten und TG mit Doppelparker, einem UG und EG + 5 Obergeschosse.
Lortzing- / Scapinellistraße München
Lieferung u. Verlegung von Parkettbelägen, Gesamtfläche ca. 4000 m² auf 6 Geschosse verteilt.
Es wird Mosaikparkett, massiv, Eiche natur, im Englischen Verband gelegt. Der Belag wird vollflächig geklebt, anschließend geschliffen, wenn nötig gespachtelt und seidenmatt oberflächenversiegelt mit einen 2 K Wasserlack
Der Abruf der Leistungen erfolgt 12 Werktage vor dem Arbeitsbeginn der zwischen dem 03.06.2022 und dem 02.08.2022 ist. Die Leistungen sind innerhalb von 86 Kalendertagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lortzing-/Scapinellistr., Parkettarbeiten
Ort: Burgkirchen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84508
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRZKH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).