Architektenleistungen für den Neubau der Turnhalle in der Gemeinde Altfraunhofen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altfraunhofen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vg-altfraunhofen.de/vg/de/gemeinde-altfraunhofen.php
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altfraunhofen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tsv-altfraunhofen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für den Neubau der Turnhalle in der Gemeinde Altfraunhofen
Die Gemeinde Altfraunhofen und der TSV Altfraunhofen beabsichtigen den Neubau der Turnhalle in der Gemeinde Altfraunhofen. Zielsetzung ist die Beschaffung von Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI für den Neubau dieser Turnhalle.
Gemeinde Altfraunhofen
DEUTSCHLAND
Die Gemeinde Altfraunhofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut mit rund 2500 Einwohnern. Der TSV Altfraunhofen ist ein Sportverein in Altfraunhofen, welcher verschiedene sportliche
Aktivitäten in unterschiedlichen Abteilungen betreibt und fördert.Die Gemeinde und der TSV beabsichtigen im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe nach § 4 Abs. 1 VgV den Neubau der Turnhalle in der Gemeinde Altfraunhofen in Form einer Bauherrengemeinschaft. Zielsetzung ist die Beschaffung von Architektenleistungen für den Neubau dieser Turnhalle. Diese soll von der Grundschule und darüber hinaus auch durch den TSV genutzt werden.Die Größe der Turnhalle soll die Maße 18 x 36 Meter haben (sog. 1,5-fache Turnhalle). Die Gesamtinvestitionskosten unter Berücksichtigung der Kostengruppen 200 - 700 betragen nach derzeitiger
Kostenschätzung rund EUR 5 Millionen (brutto).Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Architektenleistungen bei Gebäuden und Innenräumen nach Maßgabe von §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen („HOAI“). Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die im Leistungsbild definierten Grundleistungen und
besonderen Leistungen der
• Leistungsphase 1 („Grundlagenermittlung“),
• Leistungsphase 2 („Vorplanung“),
• Leistungsphase 3 („Entwurfsplanung“),
• Leistungsphase 4 („Genehmigungsplanung“),
• Leistungsphase 5 („Ausführungsplanung“),
• Leistungsphase 6 („Vorbereitung der Vergabe“),
• Leistungsphase 7 („Mitwirkung bei der Vergabe“),
• Leistungsphase 8 („Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation“) und
• Leistungsphase 9 („Objektbetreuung“)
nach Maßgabe von § 34 Abs. 4 HOAI i.V.m. Anlage 10.1. Details zum Umfang der Leistungen der einzelnen Leistungsphasen ergeben sich aus dem Leistungsbild als Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt aufgrund haushalts- und zuwendungsrechtlicher Vorgaben stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen der HOAI entsprechend des Projektfortschritts (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Geisenhausen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html