Bezirkskliniken Schwaben - Erneuerung Energiezentrale G am BKH Günzburg Fachplanung Elektro
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezirkskliniken-schwaben.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bezirkskliniken Schwaben - Erneuerung Energiezentrale G am BKH Günzburg Fachplanung Elektro
Bezirkskliniken Schwaben -
Erneuerung Energiezentrale G am BKH Günzburg
Fachplanung Elektro
gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2 Leistungsbild gemäß HOAI §
55
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) nach dem Leistungsbild des § 55 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9, Anlagengruppe 4,5,8, Grundleistungen für Technische
Gebäudeausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2). Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV
Begründung der Dringlichkeit: ausgeschöpfte Reserven
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Reiskirchen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Vorinformation zur Interessenbekundung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation genannten Frist zur Interessenbekundung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der im Teilnahmeantrag genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de