Beschaffung von Kraftomnibussen mit batterie-elektrischem Antrieb als Depot-Charger Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krumbach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86381
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbs-brandner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Kraftomnibussen mit batterie-elektrischem Antrieb als Depot-Charger
Beschaffung Kraftomnibussen mit batterie-elektrischem Antrieb als Depot-Charger:
sieben (7) E-Busse mit einer Länge von ca. 12m und einer Mindestreichweite von 300 Kilometern mit einer Batterieladung und zwei (2) E-Gelenkbusse mit einer Länge von ca. 18m und einer Mindestreichweite von 250 Kilometern mit einer Batterieladung
Position
sieben (7) E-Busse mit einer Länge von ca. 12m und einer Mindestreichweite von 300 Kilometern mit einer Batterieladung zwei (2) E-Gelenkbusse mit einer Länge von ca. 18m und einer Mindestreichweite von 250 Kilometern mit einer Batterieladung
Siehe Bewertungsmatrix
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister bzw. vergleichbar oder
Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer oder vergleichbar
• Eigenerklärungen gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 bis 9 GWB
zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen nach § 123 Abs. 4 GWB und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften
• Eigenerklärungen zu Verstößen nach § 124 Abs. 2 GWB gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
• Erklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
• Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter; präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt,
• Erklärung der Einhaltung zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 (BGBl. Nr. 39/2014).
• Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters zur Bonität entsprechend den Vorgaben des Formblattes
• Umsatz der drei Geschäftsjahre 2198 - 2021 im Tätigkeitsbereich E-Busse
• Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers/der Bewerber aus vergleichbaren Projekten:
• Referenzen im Bereich über früher ausgeführte Aufträge im Bereich, die im Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters Auskunft geben.
• Anzahl der Mitarbeiter der Geschäftsjahre 2019 - 2021 mit Expertise vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen
Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber - neben den in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen - folgende Erklärungen abzugeben:
· Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
· Verzeichnis der Unterauftragnehmer
· Erklärung zur Bietergemeinschaft
· Erklärung zur Projektkommunikation
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen ab Erkennen dieses Verstoßes zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfeentscheidung ein Antrag auf Nachprüfung zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]