2021-1002938_Flughafen München_Vollinstandhaltung SBA Satellit Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1002938
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-1002938_Flughafen München_Vollinstandhaltung SBA Satellit
Vollinstandhaltungsvertrag für die nachfolgendes Gewerk:
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen Satellit:
Die stationären Bodenbordstromversorgungsanlagen (SBA) im Bereich des Satelliten am Flughafen München wurden 2016 in Betrieb genommen und entsprechen den geforderten hohen qualitativen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Flughafenbetriebes.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgung Satellit
Die stationären Bodenbordstromversorgungsanlagen (SBA) im Bereich des Satellitens am Flughafen München umfasste bei der Betriebsaufnahme 2016 40 Stück 400Hz Anschlüsse..
Die Versorgung der 40 Andienvorrichtungen erfolgt zentral über zwei Umformerzentralen mit dynamischen Umformern.
Die Umformerzentralen stellen eine Leistung von 2,52 MVA zur Verfügung.
Die Einspeisung der Umformerzentralen erfolgt jeweils über zwei Niederspannungstransformatoren.
Die Eingangsspannung der Umformer beträgt 400V/50Hz, die Ausgangsspannung 960V/400Hz. Die Steuerung der Umformer erfolgt über speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) in der Programmiersprache Step7. Die SPS jedes einzelnen Umformers übernimmt Startfolge, Schwellwerterfassung, Anlauf- und Nachlaufzeiten der Umformer. Der Datenaustausch zwischen den SPS erfolgt über digitale Ein- und Ausgänge. Die Synchronisierung der Umformer erfolgt durch Analogbausteine. Aus jeder der 2 Umformerzentralen werden über eine 960V Verteileranlage die Spannungskompensationseinrichtungen an den Flugzeugabstellpositionen gespeist.
Die Spannungskompensationen stabilisieren die 400Hz Versorgungsspannung für die angeschlossenen Flugzeuge. Die Eingangsspannung der Spannungskompensation beträgt 960V/400Hz, die Ausgangsspannung 200/115V 400Hz +/-3V (gemäß DFS 400).
Die dem Abspanntransformator nachgeschaltete Spannungsabfallkompensation arbeitet elektronisch und basiert auf dem Subtraktionsprinzip. Um auch bei unsymmetrischer Last die Spannungstoleranzen von +/-3V am Stecker zu gewährleisten, ist für jede Phase eine getrennte Regelung eingebaut. Diese Regelung erhält über ein 400Hz Kabel integrierten Messleitungen die aktuellen Spannungswerte vom Flugzeugstecker.
An den Flugzeugabstellpositionen sind Andienvorrichtungen installiert. Für die Übertragung im Bereich der 400Hz Netze sind sowohl 7-adrige symmetrisch aufgebaute Kabel mit integrierten Steuerleitungen als auch spezielle Einzeladern mit integrierten Steueradern eingesetzt.
Der Anschluss und die Versorgung der Flugzeuge erfolgt über spezielle 400Hz Stecksysteme.
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen Terminal 2, inkl. aller Ersatz- und Verschleißteilen:
2 Stück Umformerzentralen
- Gesamtleistung 2,52 MVA
- mit je 4 rotierenden Frequenzumformern mit deren Schaltanlagen, Abluftanlagen und Zentraleneinrichtung
40 Stück Stück Spannungsabfallkompensationen
- Fabrikat Lechmotoren
23 Stück Not-Halt Zentralen für den Maschinenverbund der Abfertigungsposition
- Fabrikat AESP/Thyssen
40 Stück Andienvorrichtungen/Anschlüsse 400 Hz
- 40 Stück Cable-Coil Fabrikat Cavotec
- 40 Stück 400Hz Steckersystem Fabrikat Cavotec
- 40 Stück Freischalteinrichtungen
- 40 Stück Fernbedientableaus
Die Durchführung der Instandhaltungsleistungen hat nach den spezifischen Belangen des Flughafen Münchens insbesondere unter Einhaltung folgender Bedingungen zu erfolgen.
- Flughafenbenutzungsordnung
- Interne Richtlinien des Auftraggebers
- Angaben in der Dokumentation
- Reduzierung von Anlagenstörungen
- Betriebszeiten der Anlagen 24 Stunden 7 Tagewoche einschließlich Samstag, Sonntag und Feiertage.
- Die Erreichbarkeit des Personals zur Störungsbeseitigung ist ganzjährig zu gewährleisten.
- Sicherstellung der uneingeschränkten Funktions- und Betriebssicherheit der Anlagen.
- Die Anlagen befinden sich im nichtöffentlichen Bereich des Flughafens.
- Das in diesem Bereich tätige Personal muss im Besitz eines Sicherheitsausweises sein und diesen stets sichtbar tragen. Bei Ausweisantragsstellung wird die notwendige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.
Die dem Auftraggeber hierzu vorliegende Bestandsdokumentation wird dem Auftragnehmer mit Erteilung des Auftrages zur Verfügung gestellt. Die dieser Ausschreibung beigefügten Auszüge aus der Dokumentation sollen dem Bieter zur Information über deren Inhalte dienen.
Die Dokumentation insgesamt steht dem Bieter auf Wunsch zur Einsichtnahme am Flughafen München zur Verfügung.
Umformerzentralen/ Umformer:
- Einspeisung: 400V/ 50Hz aus den Niederspannungshauptverteilungen (NSHV)
- Schnittstellen: Abgangsklemmen der jeweiligen NSHV-Abgangsschaltfelder (T1) bzw. Trafos (T2)
Nur Umformerzentralen:
- Versorgung der Spannungskompensationseinrichtungen
- Bestehen aus je zwei bzw. drei dynamisch rotierenden, bürstenlosen synchronen Frequenzumformern (50/ 400Hz)
Spannungskompensationseinrichtungen:
- 960V/ 400Hz bzw. 200/ 115V/ 400Hz +- 3V (gemäß DSF 400)
- Bestehen aus den Abspanntrafo und die Spannungsabfallkompensation
- Pro Phase eine Regelung
Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen eine Verlängerungsoption um ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers vorzusehen. In diesem Fall sind Einzelheiten und Modalitäten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vollinstandhaltung stationäre Bodenbordstromversorgungsanlagen SAT
Ort: Flughafen-München
NUTS-Code: DE21B Freising
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRZZY
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.