M0016 Umnutzung und Sanierung ehem. MOZartschule - Hufeisen, Würzburg - 21BO0049 Bodenbeschichtungsarbeiten nach ATV DIN 18336 Referenznummer der Bekanntmachung: M0016/21BO0049
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0016 Umnutzung und Sanierung ehem. MOZartschule - Hufeisen, Würzburg - 21BO0049 Bodenbeschichtungsarbeiten nach ATV DIN 18336
Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischen Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung.
Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:
- Anpassung der seit den 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen.
- Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche Bestimmungen.
- Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz.
- Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbständige Einheiten zur Absicherung eventueller späterer Fremdvermietung/Besitzveränderungen.
- Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen Nutzungen.
Hofstraße 11, 97070 Würzburg
500 m2 Epoxidharzbeschichtungen im Innenbereich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe zur Befähigung zur Berufsausübung durch Eigenerklärung über Registereintragung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintrag in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Bei Unternehmen mit Sitz im Ausland Nachweis des Herkunftsstaates.
- Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durch Eigenerklärung
- Angabe zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A und schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen durch Eigenerklärung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation durch Eigenerklärung und ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Bei Bietern in der engeren Wahl: Vorlage von drei Referenznachweisen mit Angaben in Anlehnung an Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
- Angaben zur personellen Ausstattung durch Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- siehe Ausführungsunterlagen
- Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den
Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und
zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 28.02.2022 festgesetzt. Nach Ablauf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]