Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael mit Abteikirche in Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-049/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der ehemaligen Klosteranlage St. Michael mit Abteikirche in Bamberg
Elektroinstallationsarbeiten III
Der Leistungsumfang umfasst die gesamte elektrotechnische Ausrüstung der Kirche St. Michael
• Elektroinstallationsrohre ca. 5.000 Meter
• Verlegesysteme ca. 300 Meter Kabelrinnen
• Kabel- und Leitungen ca. 20.000 Meter
• Übertragungsnetze ca. 15.000 Meter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Elektropnstallation III
Der Leistungsumfang umfasst die gesamte elektrotechnische Ausrüstung der Kirche St. Michael
• Elektroinstallationsrohre ca. 5.000 Meter
• Verlegesysteme ca. 300 Meter Kabelrinnen
• Kabel- und Leitungen ca. 20.000 Meter
• Übertragungsnetze ca. 15.000 Meter
Zeitplan:
- Anzeichnen der Schlitze ca. ab August 2022
- Leerrohrverlegung ca. Ende 2022/Anfang 2023
- Abnahme der Leerrohre Anfang 2023
- Trassenausbau (Dach Seitenschiffe und Steigtrassen Türme) 2023
- Leitungsverzug 2023
- Feininstallation ab ca. Ende 2023
- Inbetriebnahme ab ca. 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.