Staatsministerium f. Bildung, Kultur, Wissenschaft u. Kunst / Generalinstandsetzung / Natursteinarbeiten Teil 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21E1352
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Staatsministerium f. Bildung, Kultur, Wissenschaft u. Kunst / Generalinstandsetzung / Natursteinarbeiten Teil 2
ca. 600m2 Bodenbelag, ca. 130m2 Fassadenverkleidung
München
-Natursteinarbeiten Boden im Gebäude - Untergrundvorbehandlungen; Naturstein
anpassen an Bestand und neu verlegen, inkl. Sockelleisten; bestehenden Natursteinboden
und -stufen aufarbeiten: ca. 320m2
-Natursteinarbeiten Boden im überdeckten Außenbereich – Naturstein neu verlegen, inkl.
Stufen: ca. 320m2
-Natursteinarbeiten Fassade im überdeckten Außenbereich – Neue vorgehängte Fassade:
ca. 130m2
-Reinigen bestehender Naturstein im Außenbereich: ca. 130m2
-Abstreifroste: 7 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Staatsministerium f. Bildung, Kultur, Wissenschaft u. Kunst / Generalinstandsetzung / Natursteinarbeiten Teil 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80637
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]