Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu).
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu).
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu) ab dem 01.04.2022.
Kempten (Allgäu)
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu) für eigene Liegenschaften und die Lieferstellen der Kemptener Verkehrsbetriebe- und Beteiligungs GmbH & Co. KG (KVB), des Kempten Messe- und Veranstaltungsbetriebs, der Katholischen Waisenhaus-Stitung, der Dr. Gerhard und Ulrike Seuwen Stiftung, des Sonderpädagogischen Förderzentrums, der Georg-Deuringer-Stiftung und des Eigenbetriebs Stadttheater Kempten mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 7,4 Mio. kWh/a für ca. 85 Abnahmestellen.
optionale Verlängerung von 1 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifikationsnachweis
oder
Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
oder
Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen
oder
Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung.
Nachweise die nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen sind:
Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 1,2 Mio. erzielt haben.
Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Strom abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen einem Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2021 benannt werden.
Präqualifikationsnachweis
oder
Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
oder
Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen
oder
Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung.
Nachweise die nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen sind:
Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Eigenerklärung zur Eignung:
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 1,2 Mio. erzielt haben.
Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Strom abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen einem Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2021 benannt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu)
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland