Laserablationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2022ZV000003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 921550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laserablationssystem
Dies ist ein Offenes Verfahren für eine 193 nm Nanosekunden-Excimer-Laser-Ablationssystem, für die Analyse am Massenspektrometer (induktiv gekoppeltes Plasma (ICP) Quelle) verwendet werden.
Die Angebote werden nur für neue Instrumenteeinheiten berücksichtigt, die zu den aktuellsten Modelle gehören und sich derzeit in der Produktion von Unternehmen befinden. Angebote für Geräte, die von Unternehmen eingestellt wurden, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Das Laserablationssystem wird in Verbindung mit einem Massenspektrometer mit induktiv gekoppelter Plasmaquelle (ICP) für Anwendungen in der Isotopengeochemie für Isotopenmessungen von Haupt- und Spurenelementen in planetaren Materialien (Gesteine, Mineralien) eingesetzt.
Dies ist ein Offenes Verfahren für eine 193 nm Nanosekunden-Excimer-Laser-Ablationssystem, für die Analyse am Massenspektrometer (induktiv gekoppeltes Plasma (ICP) Quelle) verwendet werden.
Die Angebote werden nur für neue Instrumenteeinheiten berücksichtigt, die zu den aktuellsten Modelle gehören und sich derzeit in der Produktion von Unternehmen befinden. Angebote für Geräte, die von Unternehmen eingestellt wurden, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Das Laserablationssystem wird in Verbindung mit einem Massenspektrometer mit induktiv gekoppelter Plasmaquelle (ICP) für Anwendungen in der Isotopengeochemie für Isotopenmessungen von Haupt- und Spurenelementen in planetaren Materialien (Gesteine, Mineralien) eingesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Serviceanbieter innerhalb der EU für Instrumentenreparaturen vor Ort
VOL/A in der beigefügten Fassung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.