Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme von mobilen Luftreinigungsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 03-000248-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-mittelfranken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirk-mittelfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme von mobilen Luftreinigungsgeräten
Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme von mobilen Luftreinigungsgeräten
mobile Luftreinigungsgeräte (größere Geräte)
Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme von 46 mobilen Luftreinigungsgeräten
mobile Luftreinigungsgeräte (kleinere Geräte)
Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme von 12 mobilen Luftreinigungsgeräten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe von Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe zum Berufs-/ und Handelsregister
- Angabe zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe über Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe im Auftragsfall
- Angaben von drei vergleichbaren Leistungen (Referenzen)
- Angabe von Unteraufträgen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-mittelfanken.bayern.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de