Beschilderung 2022- Lieferung von Besch und Aufstellvorrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: S25-BeschL-22-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschilderung 2022- Lieferung von Besch und Aufstellvorrichtungen
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Staatliches Bauamt Passau
Beschilderung Lieferung
Ort der Ausführung: Passau
94032 Passau
Lieferung der StVO-Beschilderung, Wegweiser, Aufstellvorrichtugen und Montagematerial an die Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamtes Passau
STVO Zeichen:
RA3:
- Dreieck 95 Stück
- Ronde 125 Stück
- Quadrat 25 Stück
- Rechteck 25 Stück
RA2:
- Dreieck 600 Stück
- Ronde 760 Stück
- Quadrat 360 Stück
- Rechteck 100 Stück
- Zusatzzeichen 750 Stück
Großbeschilderung:
(Wegweiser, Pfeilwegweiser, Spurlenkertafel) 300 m2; 200 Stück
Aufstellvorrichtungen:
- Rohrpfosten 2800 Stück
- Rohrmasten 20 Stück
- Gabelständer 50 Stück
- Gittermasten 5 Stück
Befestigungen:
- Schellen 8000 Stück
- Traversen 150 Stück
Verlängerung bis maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=222337
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222337
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=222337
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222337
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=222337
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222337
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=222337
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222337
Des Weiteren sind folgende Nachweise vorzulegen:
Nachweis der Fachmitgliedschaft: Gütegemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=222337
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222337
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222337
Abschnitt IV: Verfahren
Staatliches Bauamt Passau
Karlsbader Str. 15
94036 Passau
Deutschland
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://stbapa.bayern.de