Digitales Patientenportal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmu-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Patientenportal
Einführung eines digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahme- Behandlungs-, und Entlassmanagement
München
Das Klinikum der Universität München hat ein digitales Patientenportal beschafft, das ein digitales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement ermöglicht. Der Beschaffungsvorgang umfasst Kliniklizenzen, Implementierung und Wartung derselben sowie Schulungen. Ziel ist, in der aktuellen Pandemielage im gesamten Behandlungsprozesses den direkten Kommunikationsaufwand insbesondere in den hochfrequentierten Ambulanzen zu reduzieren und so Ansteckungen zu vermeiden. Ferner soll der Informationsaustausch beschleunigt und die Versorgungsqualität gesteigert werden.
Das digitales Patientenportal erfüllt folgende Voraussetzungen:
- Digitales Aufnahmemanagement mit:
> Online-Terminvereinbarung für Ambulanz teil- u. vollstationäre Behandlung
> Digitale Durchführung Anamnese von zu Hause aus
> Hochladen/Übermittlung relevanter Behandlungs-/Aufnahmeunterlagen (Befunde, Überweisungsschein etc.) durch Patienten/vorgelagerte Leistungserbringer
> Auswahl von Service- u. Wahlleistungen
> Aufnahme mittels Online-Check-In Terminals bzw. über das Patientenportal
- Durchführung von Videosprechstunden u. Einrichtung von Videokonferenzsystemen
- Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen einer Förderung nach dem KHZG.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In Bayern gilt seit dem 11.11.2021 der Katastrophenfall. Die derzeitige Situation ist als unvorhergesehenes Ereignis einzustufen. In München wurden für Sonntag, 16.01.2022, 1.363 neue Corona-Fälle gemeldet. Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 166.834 Infektionen bestätigt. Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 859,7 (Stand 17.01.2022). Die Corona-Bettenbelegung in den Münchner Krankenhäusern steigt seit Anfang November 2021 rapide. Ein Ende der sogenannten „4. Welle“ ist nicht abzusehen. Vielmehr ist zu befürchten, dass aufgrund der infektiöseren Sars-CoV-2-Variante Omikron es zu einer nochmals deutlicheren Steigerung der Infektionsfälle und der Hospitalisierung kommt bei weiter ausgedünnter Personalsituation aufgrund der Ansteckungen von Klinikumsmitarbeitern. Durch die hohe Zahl an bestehenden und neuen Infektionen ist davon auszugehen, dass die Belegungen zeitlich versetzt in den kommenden Wochen weiter ansteigen werden.
Es ist daher unbedingt erforderlich, dass das Personal des LMU- Klinikums weitestgehend einsatzfähig bleibt und dass Mitarbeiter sowie Patienten vor in das Klinikum eingeschleppten Sars-Co-V-2-Infektionen geschützt werden.
Das seit dem 17.11.21 im LMU – Klinikum geltende Zutrittsverbot für Besucher ermöglicht nur einen teilweisen Schutz. Eine weitere Gefahrenquelle geht von ambulanten sowie neu stationär aufzunehmenden Patienten aus. Das LMU - Klinikum versorgt derzeit täglich rund 1.700 ambulante Patientenkontakte und 220 stationäre Patienten. Diese Patienten sind vorab aufzunehmen. Hierfür müssen die Patienten in das Klinikum eingeschleust werden. Zur ambulanten sowie stationären Aufnahme begeben sich die Patienten in die jeweilige Klinik bzw. den Fachbereich, wo sie ggf. nach einer entsprechenden Wegezeit aufgrund der Flächengröße des Klinikums an dem jeweiligen Aufnahmebereich persönlich vorstellig werden und im Anschluss im Wartebereich auf den Aufruf warten. Hier kommt es zu erheblichen Patientenaufkommen. Im persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter des LMU Klinikums werden sie aufgenommen, indem das Versicherungsverhältnis geprüft wird, diverse Formulare und Fragebögen unterzeichnet bzw. ausgefüllt werden und ggf. ein Vorschuss geleistet werden muss. Bei der Aufnahme von Minderjährigen ist es zwingend erforderlich, dass mindestens ein Elternteil den Behandlungsvertrag unterzeichnet. Sofern das Kind von beiden Elternteilen begleitet wird, muss der Behandlungsvertrag von beiden Elternteilen unterzeichnet werden. Patienten, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten der Aufnahmekräfte stationär aufgenommen werden, erfolgt die Aufnahme von Mitarbeitern des Pflegedienstes. Die Aufnahmekraft holt am nächsten Werktag die Unterschriften des Patienten auf der Station ab.
Um die gegenseitige Infektion dieser Patienten so weit wie möglich zu verhindern, müssen die Wartezeiten im Rahmen der Aufnahmeprozedur so gering wie möglich gehalten werden, damit es in den Wartebereichen nicht zu einer größeren Menschenansammlung kommt. Auch muss der Kontakt mit dem Personal, welches die Aufnahmeformalitäten zu erledigen hat, nach Möglichkeit ganz vermieden oder zumindest der Kreis der in diesen Prozess involvierten Personen klein gehalten werden. Mit dem für die Beschaffung vorgesehenen Patientenportal können Patienten die erforderlichen Termine beim LMU – Klinikum digital vereinbaren. So kann der persönliche Kontakt mit dem Patienten auf ein Minimum reduziert werden. Auch die Organisation des Patientendurchlaufs in den hochfrequentierten Ambulanzen werden optimiert. Außerdem erlaubt das Portal die Ausweitung des Angebots telemedizinischer Sprechstunden
Es handelt sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit, die ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mdoc.one
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4) wird zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers nicht bekannt gegeben. Der Wert 0.01 € ist fiktiv.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]