„Wendelsteinringlinie“: Ausschreibung von Beförderungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rovg.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Wendelsteinringlinie“: Ausschreibung von Beförderungsleistungen
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Wendelstein (Saisonverkehr mit Bussen in der Zeit von Mai bis November jeden Jahres) als Ringlinie in beide Richtungen (Kurse A und B).
Bereich des Wendelstein
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf der „Wendelsteinringlinie“. Sie verbindet in einem kreisförmigen Linienweg unter anderem Bayrischzell, Sudelfeld, Oberaudorf, Flintsbach, Brannenburg, Großholzhausen, Bad Feilnbach und Fischbachau und sorgt dabei insbesondere für eine sinnvolle Vernetzung der Eisenbahnlinien zwischen Rosenheim und Kufstein bzw. zwischen Bayrischzell und Holzkirchen einerseits und der Wendelstein-Seilbahn sowie der Wendelstein-Zahnradbahn andererseits. Es handelt sich um Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG.
Aufgrund ihres touristischen Charakters verkehrt die Wendelsteinringlinie nur in der Sommersaison (Saison). Innerhalb einer Saison wird täglich gefahren. Der Beginn der Saison liegt jeweils Mitte Mai eines Jahres. Das Ende der Saison liegt jeweils in der letzten Woche des Oktobers oder der ersten Woche des Novembers eines Jahres. Eine Saison umfasst ca. 170 Einsatztage.
Das Leistungsvolumen beträgt ca. 1.850 Fahrplanstunden im Jahr. Der genaue zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen in Anlage A zum Anschreiben mit Angebotsaufforderung nebst Anhängen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Fahrplan.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 01.11.2021 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflich tim Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregisternabrufbars sind.
§§ 3 ff. PBZugV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).