Übernahme, Transport und Vermarktung von Altkleidern der Stadt Schwabach Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Vermarktung von Altkleidern der Stadt Schwabach
Übernahme, Transport und Vermarktung von Altkleidern der Stadt Schwabach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Schwabach beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altkleidern im Stadtgebiet zum 01.04.2022 neu zu vergeben. Die Altkleidererfassung in der Stadt Schwabach soll wie bislang über das kommunale Bringsystem (Recyclinghof und Containerstandplätze) erfolgen. In unregelmäßigen Abständen finden auch Straßensammlungen für Altkleidung durch karitative Organisationen statt. Die Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Altkleidermengen der Stadt Schwabach ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: • Gestellung der Sammelbehälter für Altkleider am Recyclinghof und den Containerstandplätzen des Vertragsgebiets • Übernahme der Altkleider vom Recyclinghof und den Containerstandplätzen inkl. Transport und Verwiegung / Massenfeststellung • Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung • Vermarktung der Altkleider
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Adelsdorf
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.