Sechste Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zrf-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sechste Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung
Rettungsdienstbereich Erding (Landkreise Erding, Freising und Ebersberg)
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes an insgesamt 10 Standorten im Rettungsdienstbereich Erding.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brk.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben bei Ziffer V.2.4), VII.1.6) und Ziffer VII.2.3) sind bezogen auf die jeweiligen Jahreskosten.
Zu den Angaben bei Ziffer II.2.7) und VII.1.5): Der Vertrag wurde im Jahr 2007 zunächst für die Dauer von fünf Jahren geschlossen. Die Geltungsdauer des Vertrags verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine Kündigung ist bislang nicht erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rettungsdienstbereich Erding (Landkreise Erding, Freising und Ebersberg)
Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Erding durch den Konzessionsnehmer Bayerischen Roten Kreuz K.d.Ö.R. (BRK) an insgesamt zehn Standorten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.brk.de
Die vorliegende Vertragsänderung wurde vor folgendem Hintergrund erforderlich:
Im Juli 2021 wurde vom beauftragten Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) eine sog. Detailanalyse (Detailanalyse zur rettungsdienstlichen Versorgungssituation in dem Versorgungsbereich der Rettungswache Moosburg) erstellt. In dieser Detailanalyse werden diverse Anpassungen der Vorhaltung im Versorgungsbereich Moosburg vorgeschlagen. So spricht die Analyse auf S. 22 f. insbesondere folgende Empfehlung aus:
„Um eine Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung der Gemeinde Nandlstadt zu erreichen wird empfohlen, am Stellplatz Nandlstadt künftig montags bis freitags jeweils von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie ab samstags 08:00 Uhr durchgängig bis sonntags 24:00 Uhr einen RTW vorzuhalten Dies entspricht einer Erhöhung der RTW-Vorhaltung am Standort Nandlstadt von 17 Wochenstunden.“
Die Durchführung des Rettungsdienstes am Standort Nandlstadt ist – neben diversen weiteren Standorten – Gegenstand des vorliegenden Durchführungsvertrages. Die empfohlene Erhöhung der Vorhaltung an diesem Standort um 17 Wochenstunden wurde durch die vorliegende Änderungsvereinbarung vertraglich geregelt. Die Vertragsparteien haben dabei Art und Umfang der Änderung exakt nach Maßgabe der Empfehlung des INM umgesetzt. In der Änderungsvereinbarung vom 05.01.2022 / 17.01.2022 ist mithin folgende Vorhalteerhöhung vereinbart worden:
"Der RTW des Stellplatzes Nandlstadt wird künftig montags bis freitags jeweils von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie ab samstags 08:00 Uhr durchgängig bis sonntags 24:00 Uhr einen RTW vorgehalten. Dies entspricht einer Erhöhung der RTW-Vorhaltung am Standort Nandlstadt von 17 Wochenstunden."
Die Vorhalteerhöhungen wurde durch die Detailanalyse des INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) empfohlen. Die Empfehlungen dienen dem Zweck, die Versorgungssicherheit und insbesondere die Wahrung der Hilfsfristen zu gewährleisten. Die Notwendigkeit der Erweiterung der Vorhaltung war wohl schon nicht als solche, aber keinesfalls in ihrer konkreten Ausgestaltung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar. Denn die neuen Entwicklungen in der Versorgungssituation, die nun neue Vorhaltezeiten erfordern, konnte und durfte der ZRF damals so nicht antizipieren bzw. vorwegnehmen. Vielmehr bedarf es hierfür einer entsprechenden Begutachtung durch das INM, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses so noch nicht vorlag. Hinzu kommt, dass die Kostenträger die Kosten einer Vorhaltung, die sich nicht aus einer entsprechenden Begutachtung / Analyse des INM ergibt, grundsätzlich nicht übernehmen würden.