Beschaffung E-Lade-Infrastruktur für E-Busse Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0004
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krumbach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86381
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbs-brandner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung E-Lade-Infrastruktur für E-Busse
Die Brandner KG als öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt in den kommenden Jahren einen Großteil ihrer Busse zu elektrifizieren. Das Elektrifizierungskonzept sieht die sukzessive Umstellung von dieselbetrieben Omnibussen hin zu batterie-elektrischen Bussen in zwei aufeinander folgen Phasen vor. Das Unternehmen betreibt sechs Betriebshöfe an folgenden Standorten:
- BBS Brandner KG, Bgm.-Raab-Str. 10, 86470 Thannhausen
- BBS Mittelschwaben KG, Hans-Lingl-Str. 1, Krumbach
- BBS Mittelschwaben KG, Bahnhofplatz 7, Günzburg
- Brandner Unterallgäu KG, Ulmer Straße 26, Babenhausen
- Brandner Unterallgäu KG, Joh-Gutenberg-Str. 9, Ottobeuren
- BBS Mittelschwaben KG, Röntgenstr. 7, Weißenhorn
Im Rahmen des Vorhabens soll DC-Ladeinfrastruktur für die Elektrobusse aufgebaut werden. Darüber hinaus soll in diesem Zuge auch AC-Ladeinfrastruktur mit geringeren Ladeleistungen für E-Kleinbusse und Mitarbeiterfahrzeuge errichtet werden.
Der Auftraggeber hat Anträge zur Förderung seines Vorhabens gestellt hat.
Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien - RZÖPNV) " gewährt werden.
Die Brandner KG als öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt in den kommenden Jahren seine Busse zu elektrifizieren. Das Elektrifizierungskonzept sieht die sukzessive Umstellung von dieselbetrieben Omnibussen hin zu batterie-elektrischen Bussen in zwei aufeinander folgen Phasen vor. Das Unternehmen betreibt sechs Betriebshöfe an folgenden Standorten:
- BBS Brandner KG, Bgm.-Raab-Str. 10, 86470 Thannhausen
- BBS Mittelschwaben KG, Hans-Lingl-Str. 1, Krumbach
- BBS Mittelschwaben KG, Bahnhofplatz 7, Günzburg
- Brandner Unterallgäu KG, Ulmer Straße 26, Babenhausen
- Brandner Unterallgäu KG, Joh-Gutenberg-Str. 9, Ottobeuren
- BBS Mittelschwaben KG, Röntgenstr. 7, Weißenhorn
Im Rahmen des Vorhabens soll DC-Ladeinfrastruktur für die Elektrobusse aufgebaut werden. Darüber hinaus soll in diesem Zuge auch AC-Ladeinfrastruktur mit geringeren Ladeleistungen für E-Kleinbusse und Mitarbeiterfahrzeuge errichtet werden.
Der Auftraggeber hat Anträge zur Förderung seines Vorhabens gestellt hat.
Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien - RZÖPNV) " gewährt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister bzw. vergleichbar oder
Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer oder vergleichbar
• Eigenerklärungen gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 bis 9 GWB
zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen nach § 123 Abs. 4 GWB und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften
• Eigenerklärungen zu Verstößen nach § 124 Abs. 2 GWB gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
• Erklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
• Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter; präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt,
• Erklärung der Einhaltung zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 (BGBl. Nr. 39/2014).
• Umsatz der drei Geschäftsjahre 2019 - 2021 im Tätigkeitsbereich Beschaffung E-Lade-Infrastruktur für E-Busse
• Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers/der Bewerber aus vergleichbaren Projekten:
• Referenzen im Bereich Beschaffung E-Lade-Infrastruktur für E-Busse
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen ab Erkennen dieses Verstoßes zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfeentscheidung ein Antrag auf Nachprüfung zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]