Beschaffung eines Gleismesssystems Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-210428-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Gleismesssystems
Beschaffung eines Messsystems zur zuverlässigen und vollständigen Erfassung und Bewertung des Schienenzustandes im gesamten U-Bahn und Tram Bahn Netz.
Die SWM, Ressort Mobilität, beabsichtigt die Beschaffung eines Messsystems zur zuverlässigen und vollständigen Erfassung und Bewertung des Schienenzustandes im gesamten U-Bahn und Tram Bahn Netz. Das Messsystem muss an zwei Fahrzeuge aus dem Fuhrpark der SWM montiert werden.
Das zu beschaffende adaptive Messsystem muss folgende Gleisparameter bei einer Regelspur von 1435mm kontaktlos aufnehmen können:
- Spurweite (Messebene 14 mm (U-Bahn) bzw. 10mm (Tram) unter Gemeinsamer Fahrflächentangente (GFT)
- Überhöhung
- Verwindung
- Horizontale Pfeilhöhe
- Vertikale Längshöhe
- Distanzmessung
- Krümmung
- Schienenprofile/-verschleiß beider Fahrschienen
- Rillentiefe (0-60 mm)
- Rillenweite
- Rillenbodenanfahrung der Rillenschienen
- Leitweite
- Längsprofil-/Riffelmessung
Zusätzlich muss der Fahrweg visuell aufgenommen werden, sowie die örtlichen Lokalisation mittels RFID-Scanner und GPS Empfänger erfolgen. Das Messsystem muss sowohl unter einen Anhänger des Sonderfuhrparks U-Bahn sowie an ein Tramfahrzeug montierbar sein. Dabei muss die Montage derart ausgebildet sei, dass ein Wechsel zwischen den Trägerfahrzeugen zügig möglich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Gleismesssystems
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-210428-005 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).