Tragwerksplanung Neuerrichtung und Umbau von Büro-, Lager- und Werkstattflächen Referenznummer der Bekanntmachung: HAS+ TP
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Neuerrichtung und Umbau von Büro-, Lager- und Werkstattflächen
Neuerrichtung und Umbau von Büro-, Lager- und Werkstattflächen zur Erweiterung des Bereiches Fahrwege (FA) auf dem Gelände des VAG Betriebshofs Heinrich-Alfes-Strasse. Hierzu ist die Tragwerksplanung nach HOAI (Grundleistungen Lph. 1 bis 6 und Besondere Leistungen) zu erbringen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die derzeitigen Flächen der VAG am Betriebshof Fürther Straße 140 (BHF) werden aufgelöst. Der Standort soll in den Betriebshof Heinrich-Alfes-Straße 1 (BHH) in Nürnberg integriert werden. Hierzu kommen verschiedene Varianten zur Flächenerweiterung in Frage. Das Bauwerk 5 könnte aufgestockt und mit einem angrenzenden Neubau auf der Längsseite erweitert werden. Ebenso kämen andere Varianten in Frage, die im Rahmen dieser Planung ausgearbeitet werden müssen. Dies kann auch eine Kombination aus Bauen im Bestand sowie der Errichtung von ein bis zwei Neubauten zum Ergebnis haben. Die aktuell bestehenden Lagerflächen des Betriebshofs Fürther Straße sollen hierbei am neuen Standort neu konzeptioniert und mit den weiteren Lagerflächen des Bereiches FA zusammengeführt werden.
Der vorgesehene Standort befindet sich in der Nähe von Gleisbereichen der VAG, das heißt die Andienung der Baustelle erfolgt teilweise in Abstimmung mit der VAG über die Gleisbereiche.
Planungsbeginn ist Anfang 2022; die Inbetriebnahme der Erweiterung am Standort soll bis Ende 2025 erfolgen.
Es ist von einem Planfeststellungsverfahren auszugehen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage gem. der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) und unterliegt somit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) der Regierung von Mittelfranken.
Auftragsumfang:
- Planungsleistungen gem. HOAI: Tragwerksplanung für Teile der Innenbereiche des Bestandsgebäudes Bau 5 einschl. Außenhaut und Dach sowie für Anbauten und Neubauten
- Stufe 1: HOAI-LPH 1 - 3 (teilweise)
- Option Stufe 2: HOAI-LPH 4 - 6 (teilweise)
- Diverse besondere Leistungen
Leistungen der Stufe 2 erfolgen erst nach Genehmigung der Ergebnisse der Leistungsphase 3 durch den Vorstand des AG. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe dieser Leistungen besteht nicht.
Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Bewertungszahlen werden zur Angebotsabgabe und weiteren Verhandlung eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen, werden 4 Bewerber eingeladen, die die höchsten Bewertungszahlen erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Musskriterium)
unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung (Musskriterium)
Berufshaftpflichtversicherung (Deckung 1 Mio. EUR (Musskriterium)), eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.
B K1.1 Mittlere Anzahl festangestellter technischer Mitarbeiter (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft). Gewichtung 3,0 %, Wertung: 0,0 % = bis einschl. 3 Techn. MA, 3,0 % = ab 10 Techn. MA;
B K1.2 Technische Büroausstattung (ggf. auch vom Unterauftragnehmer oder Mitglied Bewerbergemeinschaft). Gewichtung 2,0 %, Wertung 0,0 % = einfache, geringe Ausstattung, 2,0 % = sehr gute Ausstattung;
B) R1 bis R2: 1 vergleichbare Referenz zur Tragwerksplanung von Baumaßnahmen im Bereich Bauen im Bestand von Gewerbeimmobilien und 1 vergleichbare Referenz zur Tragwerksplanung von Baumaßnahmen im Bereich Neubau Gewerbeimmobilien mit Planungsbeginn der Tragwerksplanung ab/nach 2015. Die Leistungsphase 6 der Tragwerksplanung muss bereits abgeschlossen sein. Max. 3 DIN A4 Seiten/Referenz.
B) R1 Projektbezeichnung Referenz 1 für Tragwerksplanung Bauen im Bestand Gewerbeimmobilie, Gewichtung Summe 40,0 %, Wertung: Vergleichbarkeit Projekt: 20,0 %, Vergleichbarkeit Leistungsumfang: 15,0 %, Referenzschreiben Termintreue: 5,0 %;
B) R2 Projektbezeichnung Referenz 2 für Tragwerksplanung Planung Neubau von Gewerbeimmobilien, Gewichtung Summe 40,0 %, Wertung: Vergleichbarkeit Projekt: 20,0 %, Vergleichbarkeit Leistungsumfang: 15,0 %, Referenzschreiben Termintreue: 5,0 %;
B) R3 Referenzliste weitere vergleichbare Referenzen seit 2010 (über B) R1 und B) R2 hinaus), Gewichtung Summe 10,0 %, Wertung: 0,0% = keine weiteren Referenzen, 10,0% = ab 5 weiteren Referenzen
B) R4: Honorarvolumen für vergleichbare Leistungen netto des größten Projekts der zwei vorgenannten Referenzen. Die Wertung erfolgt nur, wenn die zugehörige Referenz (B R1 und/oder B R2) gewertet wurde. Gewichtung 5,0 %, Wertung: 0,0 % = bis 50 T€, 1,25 % = über 50 T€ bis 100 T€, 2,5 % = über 100 T€ bis 200 T€, 3,75 % = über 200 T€ bis 400 T€, 5,0 % = über 400 T€
(Die Berechnung von möglichen Zwischenwerte erfolgt mit Interpolation.)
Mängelansprüchebürgschaft 5,0 % der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge
Gesamtschuldnerisch haftend.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ (B/M. Eng. Architekt, B/M .Eng. B/M.Sc. Architekt, B/M.Sc. in Eng.) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 5 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
3. Weiterführende Anlagen zum Ingenieurvertrag werden erst in Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens bereit gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.