Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft zur Lieferung von Lizenzen für das Landratsamt Cham
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cham.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft zur Lieferung von Lizenzen für das Landratsamt Cham
Zur Erfüllung der tagtäglichen Aufgaben ist das Landratsamt Cham auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Intern setzt das Landratsamt daher seit Jahren auf Produkte des Herstellers Microsoft.
Da die derzeitige Laufzeit der vorhandenen bzw. im Einsatz befindlichen Lizenzen endet, muss ein Auftragnehmer gefunden werden, der in der Lage ist, die angefragten Lizenzen im Rahmen des Konzernrahmenvertrages des Bundesministeriums des Inneren und der Firma Microsoft zu liefern
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Der Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft.
- Die Lieferung der in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Lizenzen des Herstellers Microsoft.
- Die Erbringung von optionalen Dienstleistungen.
Grundlage dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit ei-nem Auftragnehmer mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten
Software Asset Management Beratungskontingent auf Stundenbasis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 04 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ in Textform beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Für Personen- und Sachschäden min. 300.000 € je Schadensereignis
Für Vermögensschäden min. 50.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens befriedigende Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Für Personen- und Sachschäden min. 300.000 € je Schadensereignis
Für Vermögensschäden min. 50.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens befriedigende Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis.
A4.1 - Nachweis, dass der Bieter zur entsprechenden Lieferung von Lizenzen im Rahmen Konzernvertrages des Bundesministeriums des Inneren durch den Hersteller „Microsoft“ sowie zur Erbringung der beschriebenen Dienstleistungen autorisiert/zertifiziert ist.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen (Anlage 08 – Referenztemplate) über die Lieferung/Bereitstellung von Microsoft-Lizenzen in vergleichbarer Art und Größe inner-halb der vergangenen drei Jahre.
Die eignungsbezogenen Referenzprojekte werden hinsichtlich Projektvolumen (Anzahl der Lizenzen), Projektvolumen (Monetär) sowie der Kommunikation mit dem Auftraggeber bei Abruf von Lizenzen überprüft. Die Überprüfung erfolgt dahingehend, ob die Referenzprojekte der ausgeschriebenen Leistung nahekommen.
A4.1 - Nachweis, dass der Bieter zur entsprechenden Lieferung von Lizenzen im Rahmen Konzernvertrages des Bundesministeriums des Inneren durch den Hersteller „Microsoft“ sowie zur Erbringung der beschriebenen Dienstleistungen autorisiert/zertifiziert ist.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen (Anlage 08 – Referenztemplate) über die Lieferung/Bereitstellung von Microsoft-Lizenzen in vergleichbarer Art und Größe inner-halb der vergangenen drei Jahre.
Die eignungsbezogenen Referenzprojekte werden hinsichtlich Projektvolumen (Anzahl der Lizenzen), Projektvolumen (Monetär) sowie der Kommunikation mit dem Auftraggeber bei Abruf von Lizenzen überprüft. Die Überprüfung erfolgt dahingehend, ob die Referenzprojekte der ausgeschriebenen Leistung nahekommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.