Mobile Luftreinigungsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 0492
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Luftreinigungsgeräte
Rahmenvertrag zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kitas der Stadt Rosenheim.
Schulen und Kitas der Stadt Rosenheim
Rahmenvertrag zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kitas der Stadt Rosenheim.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von mobilen Luftreinigungsgeräten
Ort: 47504 Neukirchen-Vluyn
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de