EVB-IT BKH Mainkofen Wartungsverträge Hard- und Software
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainkofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EVB-IT BKH Mainkofen Wartungsverträge Hard- und Software
Über die Wartung der Hard- und Softwarekomponenten laut Systemlisten ist ein EVB-IT-Vertrag abzuschließen.
Bezirksklinikum Mainkofen 94469 Deggendorf
Über die Wartung der Hard- und Softwarekomponenten laut Systemlisten ist ein EVB-IT-Vertrag abzuschließen.
eine optionale Verlängerung um je weitere 12 Monate ist durch Erklärung des Auftraggebers möglich.
(max. Gesamtdauer 60 Monate)
Option der Vertragsverlängerung, siehe oben Ziffer II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Basisinformationen (Firma, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft (soweit zutreffend);
B) Eigenerklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98cdes Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesgenannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligenLandes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind;
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftungund Benennung desjenigen, der den Bieter vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1 bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise vonjedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall eines geplanten Unterauftragnehmereinsatzes hat der Bieter die Teile, die er im Wege derUnterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlichVerpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung desjeweiligenUnternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eineErklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführungentsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien inAnspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98cdes Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesgenannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländischeBieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, dienach den Rechtsvorschriftendesjeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesvergleichbar sind (Formblatt C.II.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines odermehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend demUmfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllungeines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass derBieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäteneines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch,kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmensentsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
F) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden.
G) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren H) Eigenerklärungüber den Umsatz des Bieters für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
I) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahlseiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist;
J) Fachliche Qualifikation des Teilnehmers:
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (seit 2014) erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungszeit,des Auftragsgegenstandes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient derPrüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Nachweis der Zertifizierung des Auftragnehmers als Alcatel-Lucent Enterprise Premium Business Partner.
- Nachweis der Data Center Networks Zertifizierung. Der Bieter muss einen Servicetechniker mit ZertifizierungACSE zur Störfallbearbeitung zur Verfügung stellen können.
- Nachweis der LAN Networks Zertifizierung. Der Bieter muss einen Servicetechniker mit ZertifizierungACSE zur Störfallbearbeitung zur Verfügung stellen können. Der Bieter muss einen Servicetechniker mit derZertifizierung ACFE zur Störfallbearbeitung zur Verfügung stellen können
- Nachweis der Wireless LAN Zertifizierung. Der Bieter muss einen Servicetechniker mit Zertifizierung ACSE zurStörfallbearbeitung zur Verfügung stellen können. Der Bieter muss einen Servicetechniker mit der ZertifizierungACFE zur Störfallbearbeitung zur Verfügung stellen können.
- ClearPass Zertifizierung Der Bieter muss einen Servicetechniker mit der Zertifizierung ACFE zurStörfallbearbeitung zur Verfügung stellen können.
Die Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestenszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.