VGV-RALT-ARCH-FREI Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-RALT-ARCH-FREI
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-RALT-ARCH-FREI
Die Stadtbau-GmbH Regensburg beabsichtigt im Rahmen eines neuen Modellvorhabens des Experimentellen Wohnungsbaus "Klimaanpassung im Wohnungsbau" ausgelobt vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz soll auf der Grundstücksfläche von ca. 5180 m² in der Altdorferstraße 22,24 hauptsächlich EOF-geförderter Wohnraum entstehen zu lassen, gekoppelt mit klimaresilientem Städtebau und nachhaltiger Architektur. Das Modellvorhaben fordert im Wesentlichen konkrete landschaftsplanerische, städtebauliche und konzeptionelle Maßnahmen für einen klimaresilienten Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen.
Der offene zweiphasige Realisierungswettbewerb mit anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb umfasst Objektplanung Gebäude & Freianlagen, LPH 1-4 (optional 5-9) gem. Leistungsbild §§ 34/39 HOAI. Der Wettbewerb wird ausgelobt und durchgeführt als offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen. Das Preisgericht wählt die Teilnehmer für die 2. Phase aus. Die Verständigung der Teilnehmer erfolgt unter Wahrung der Anonymität; die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der 2. Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen.
Das Wohnungsangebot soll den Bedürfnissen unterschiedlicher sozialer Gruppen, Haushaltstypen, Lebenspha-sen, Generationen und Lebensstilen entsprechen. Hierzu tragen beispielsweise nutzungsneutrale Räume, pri-vate Freiflächen, vielfältig nutzbare Gemeinschaftsbereiche und Erschließungsflächen sowie einladende und kommunikationsfördernde Eingangszonen bei.
Inklusion soll ein wichtiges Thema werden. Neben der physischen Barrierefreiheit soll auch die Teilhabe sämtlicher Bewohner /-innen in allen Lebensbereichen und -lagen erreicht werden und eine mögliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung vermieden werden. Eine entsprechende Planung der gemeinschaftlich nutzba-ren Bereiche, die Begegnungs- und Kommunikationsflächen innerhalb der Quartiere schafft, ist wichtig.
Barrierefreiheit kommt einem großen Personenkreis zugute, beispielsweise älteren Menschen und Familien mit Kindern. In Wohnbereichen ermöglicht sie eine lange Bewohnbarkeit im Alter und erleichtert die Benutz-barkeit bei Behinderungen oder vorübergehender Krankheit. Auch das Wohnumfeld, wie z.B. die Freibereiche und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwägen, soll barrierefrei erreichbar und stufenlos zu benut-zen sein. Alle Wohnungen und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche, auch die Tiefgarage, müssen den An-forderungen der DIN 18040-2 entsprechen und barrierefrei über einen Aufzug erschlossen werden. Es ist ein Anteil von 2 % rollstuhlgerechten Wohnungen nach DIN 18040-R einzuplanen. Für die öffentlichen Nutzungen ist die DIN 18040-1 anzuwenden.
Ausreichend dimensionierte Räume für Fahrräder und Lastenräder, Müll, Kinderwagen/Gehhilfen sollen kon-zeptabhängig vorgesehen werden. (Die Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg ist zu beachten.)
Grundsätzlich sollten Wohnungen gleichen Typs aus Kostengründen übereinander angeordnet werden. Die hausinterne Erschließung ist kompakt zu planen, um ein möglichst gutes Verhältnis von Wohnfläche zu Ge-schossfläche Wohnen zu erhalten. Der Wohnflächenanteil sollte mehr als 75 % der Geschossfläche für Wohnen betragen. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit sind Ein- und Zweispännererschließungen auszuschließen. Aufzüge sind ein wichtiger Kostenfaktor beim Betrieb. Da jede Wohnung barrierefrei erreichbar sein soll, müssen alle Häuser mit Aufzügen ausgestattet werden. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass die Gebäudekon-zepte eine hohe Nutzungsqualität mit einer möglichst geringen Zahl von Aufzügen erreichen.
In der Planung sind die Belange der Wohnungswirtschaft zu beachten, z.B. möglichst einfache Ablesung und Wartung der Heizungsverteilung, möglichst vom Treppenhaus aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmevoraussetzungen bzw. -hindernisse in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige sind nachfolgende:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in befugt sind. Beide Fachrichtungen müssen vertreten sein.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU und den Vorgaben des Rates vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. (Nachweise beifügen)
- Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verant-wortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden. (Nachweise beifügen)
- Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Eine Arbeitsgemeinschaft darf im Verlaufe des Verfahrens nicht verändert werden. Sonderfachleute und Fachberater etc. unterliegen nicht den Teilnahmeberechti-gungen. Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung
- Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist die Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
- Architektonische Qualität
- Gestaltung der Freiflächen
- Städtebauliche Qualität
- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
- Innovationspotential
- Innere Funktion und Wohnqualität
- Innere und äußere Erschließung, Barrierefreiheit
- Programmerfüllung
- Nachhaltigkeit, Energieeffizienz
- Umsetzung der Vorgaben des Modellbauvorhabens
Jeder Bearbeiter in der 2. Phase erhält für die Einreichung einer den Anforderungen der Aufgabenstellung und dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechend der Planung, die von der Jury zur Beurteilung zugelassen wurde, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto, das nach Abschluss des Wettbewerbs ausgezahlt wird. Ist dies nicht der Fall, wird das jeweilige Bearbeitungshonorar zum Preisgeld addiert und dieses vom Preisgericht neu aufgeteilt.
Entsprechend des vom Preisgericht zugeteilten Ranges erhalten die Preisträger folgende Preise:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR
Für Anerkennungen stehen [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Diese werden verteilt, wenn diese nicht vergeben werden.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer vom Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78RZ47
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland