Erweiterung und Sanierung DG/ 303-08 Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 303-08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung DG/ 303-08 Abbrucharbeiten
Im Randbereich der Stadt Günzburg soll das 1969 errichtete und 1986 sowie 2002 erweiterte Dossenberger-Gymnasium generalsaniert und erweitert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1.450 m² Abbruch akust. GK-Unterdecken, d= 12,5mm, mit Vlies, Klassenzimmer 1.450 m² Bodenbelag aus Linoleumbahnen 696 m² Natursteinplatten, Flur, im Dickbett 35 m Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Entlüftungsleitungen 400 lfm Demontieren von Heizungsrohren, DN 10 - DN 50 200 lfm Demontieren von Sanitärleitungen DN 10 - DN 50 2.500m² Demontage Kabel- und Leitungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.