Naturwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SOW-30241
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturwerksteinarbeiten
Am südlichen Oberwiesenfeld, in der Nähe des Olympiaparks, entlang der Schwere Reiter Straße, plant die Stadibau ein neues Wohnquartier mit insgesamt ca. 670 Wohnungen für Staatsbedienstete, 3 KITAS und Büros.
Das Bauvorhaben wird in 2 Bauabschnitte unterteilt:
- BA1: Haus 1 und Haus 2, mit ca. 342 Wohnungen, 2 KITAs und Büros
- BA2: Haus 3 und Haus 4, mit ca. 350 Wohnungen, 1 KITA
Für BA1 werden im vorliegenden Verfahren Naturwerksteinarbeiten ausgeschrieben.
Weitere Erläuterungen dazu unter Punkt II.2.4
München
Haus 1 und Haus 2, UG-1.OG: Wandbekleidung aus Juramarmor in Treppenhäusern ca. 1.015,00m2
Haus 1 und Haus 2, UG-1.OG: Boden-/ Treppenpodestbelag Dolomit ca. 1.270,00m2, 667 St. Trittstufen/ 642 St. Setzstufen
Haus 1 und Haus 2, 1.OG-7.OG: Boden-/ Treppenpodestbelag Juramarmor ca. 1.850,00m2, 1.350 St. Trittstufen/ 1.250 St. Setzstufen
Haus 1 und Haus 2: Innenfensterbänke aus Juramarmor ca.1010m
Haus 1 und Haus 2: Sockelbekleidung im Aussenbereich aus Betonwerkstein, H von 0,35m bis 1,20m ca. 645m
Die beschriebenen Leistungen betreffen den ersten Bauabschnitt BA1 eines, nach einem einheitlichen Grundentwurf zu erstellenden, jedoch in zwei Bauabschnitte aufgeteilten, Neubauvorhabens des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen des zweiten Bauabschnitts BA2 gem. § 3a EU Abs. 3 Ziff. 5 VOB/A zu den Bedingungen des Auftrags für den ersten Bauabschnitt ohne weitere öffentliche Ausschreibung an den mit der Ausführung der Leistungen des ersten Bauabschnitts beauftragten Auftragnehmer zu vergeben.
Die Leistungen des zweiten Bauabschnitts BA2 werden etwa 75% des BA1 umfassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen des zweiten Bauabschnitts BA2 gem. § 3a EU Abs. 3 Ziff. 5 VOB/A zu den Bedingungen des Auftrags für den ersten Bauabschnitt ohne weitere öffentliche Ausschreibung an den mit der Ausführung der Leistungen des ersten Bauabschnitts beauftragten Auftragnehmer zu vergeben. (siehe Ziff. II.2.4)
weitere Zwischenfristen:
Fertigstellung Fensterbänke Haus 2, Block 8, 26.08.2022
Fertigstellung Naturstein Haus 2, Block 8, 21.11.2022
Beginn Einbau Fensterbänke Haus 1 Block 1, 01.09.2022
Beginn Einbau Naturstein Haus 1, Block 1, 09.09.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland