Landschaftsplanerische Leistungen mit faun. Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: A0101110008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsplanerische Leistungen mit faun. Kartierung
6-streifiger Ausbau der A 3 zw. Anschlussstelle (AS) Nittendorf und Autobahnkreuz (AK) Regensburg
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
- LBP zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung
- Landschaftsplanerische Unterlagen für den Artenschutzbeitrag (ASB), zur Verträglichkeitsvorprüfung für Natura 2000-Gebiete (FFH-Vorprüfung), zur Verträglichkeitsprüfung für Natura 2000-Gebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung),
- Unterlage zur UVP,
- Unterlagen zur Darstellung der waldrechtlichen Belange,
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Erläuterungsbericht,
- Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen entsprechend der BayKompV,
- Faunistische Kartierung,
- Umweltfachliche Aussagen zu den Variantenuntersuchungen der Ing.-BW und Verkehrsanlagen,
- Verfahrensbegleitende Leistungen nach fachrechtlichen Vorschriften,
- Unterlagen zur Machbarkeitsstudie für die Errichtung einer Grünbrücke.
Baulänge: ca. 12,75 km
Größe Untersuchungsraum gesamt: 598 ha
93161 Sinzing
Die A 3 Nürnberg - Passau ist bereits heute stark belastet. Speziell im Einzugsgebiet des Regionalzentrums Regensburg überlagert sich der Fernverkehr mit dem städtischen Verkehr und dem starken Stadt-Umland-Verkehr. Seit 1990 hat sich der Verkehr auf dem Streckenabschnitt AS Nittendorf bis AK Regensburg nahezu verdoppelt. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Regionalzentrums Regensburg treten durch die Überlagerung von Fern- und Regionalverkehr in den Spitzenstunden bereits heute kapazitätsbedingte Behinderungen des Straßenverkehrs auf.
Mit dem sechsstreifigen Ausbau des Streckenabschnitts AS Nittendorf bis AK Regensburg auf ca. 12,75 km Länge soll die Leistungsfähigkeit der A 3 an die verkehrlichen Anforderungen angepasst werden. Dieser Ausbau bedingt den Neubau von etwa 15 Kreuzungsbauwerken, darunter auch die rund 930 m lange Donaubrücke Sinzing sowie die Unterführung der DB-Linie Regensburg-Nürnberg.
Im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens sollen folgende landschaftsplanerische Leistungen vergeben werden:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach § 26 Abs. 1 HOAI
- Erstellung von landschaftsplanerischen Unterlagen für den Artenschutzbeitrag (ASB),
- Erstellung von landschaftsplanerischen Unterlagen zur Verträglichkeitsvorprüfung für Natura 2000-Gebiete (FFH-Vorprüfung),
- Erstellung von landschaftsplanerischen Unterlagen zur Verträglichkeitsprüfung für Natura 2000-Gebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung),
- Erstellung der Unterlage zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
- Erstellung von Unterlagen zur Darstellung der waldrechtlichen Belange,
- Erstellung des landschaftsplanerischen Fachbeitrags zum Erläuterungsbericht,
- Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen entsprechend der Bayerischen Kompensationsverordnung (vegetationskundliche Leistungen),
- faunistische Kartierung,
- Erstellung der umweltfachlichen Aussagen zu den Variantenuntersuchungen der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,
- verfahrensbegleitende Leistungen nach fachrechtlichen Vorschriften (Fachbereich Landschaftsplanung),
- Erstellung von Unterlagen zur Machbarkeitsstudie für die Errichtung einer Grünbrücke.
Folgende Leistungen sollen optional vergeben werden:
- Erstellung von landschaftsplanerischen Unterlagen zur Verträglichkeitsprüfung für Natura 2000-Gebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung), sofern bei einer der FFH-Vorprüfungen eine Beeinträchtigung der für die Erhaltungsziele oder die Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteile des jeweiligen Natura 2000-Gebiets nicht auszuschließen ist
- Erstellung von landschaftsplanerischen Unterlagen zur Ausnahmeprüfung für Natura 2000-Gebiete (FFH-Ausnahmeprüfung), sofern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung der für die Erhaltungsziele oder die Schutzziele maßgeblichen Bestandteile des jeweiligen Natura 2000-Gebiets ergibt
- die Nachkartierung planungskritischer Arten sowie Aktualisierung der faunistischen Kartierungen aus der Voruntersuchung im Bereich der Donaubrücke Sinzing
- die vertiefende Kartierung an der Strecke nach HVA
Dem Honorarangebot sind folgende Parameter zugrunde zu legen:
- Untersuchungsraum Gesamt: 598 ha
o Untersuchungsraum Talbrücke Sinzing: 120 ha
o Untersuchungsraum restl. Strecke: 478 ha
- Honorarzone: II
Durch die Trennung der Genehmigungsverfahren in den Bereich der Donaubrücke Sinzing und den restlichen Streckenbereich, sind die genannten Unterlagen zum Teil ebenfalls getrennt für diese Bereiche zu erarbeiten.
Details zum Vorgehen sowie zu den hier gegenständlichen Leistungen können den Formblättern „Leistung und Bewertung“ sowie der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Unterlagen sind unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Kriterien, sofern keine
Ausschlusskriterien vorliegen und die Mindeststandards/Mindestanforderungen erfüllt werden:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wichtung 5%)
- Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR). (Mindeststandard)
- Mittel des ("spezifischen") Jahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Landschaftsplanung) in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Wichtung 5%)
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Wichtung: 95%)
- 2 Referenzen des Unternehmens im Bereich Landschaftsplanung gem. Leistungsbeschreibung (Wichtung jew.: 47,5%)
Die Mindeststandards/Mindestanforderungen, Kriterien einschließlich der Unterkriterien und ihrer Wertung können III.1) Auftragsbekanntmachung bzw. dem AdB Bewerberbogen sowie der Unterlage „Anlage zu 7.1 und 7.2 HVA F-StB Aufforderung Teilnahmewettbewerb - Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“ entnommen werden. Die genannten Unterlagen sind zusammen mit den Formblättern unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Erfüllen mehr Bewerber als die oben genannte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Optionale Leistungen:
- Erstellung von landschaftsplanerischen Unterlagen zur Verträglichkeitsprüfung für Natura 2000-Gebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung), sofern bei einer der FFH-Vorprüfungen eine Beeinträchtigung der für die Erhaltungsziele oder die Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteile des jeweiligen Natura 2000-Gebiets nicht auszuschließen ist
- Erstellung von landschaftsplanerischen Unterlagen zur Ausnahmeprüfung für Natura 2000-Gebiete (FFH-Ausnahmeprüfung), sofern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung der für die Erhaltungsziele oder die Schutzziele maßgeblichen Bestandteile des jeweiligen Natura 2000-Gebiets ergibt
- Nachkartierung planungskritischer Arten sowie Aktualisierung der faunistischen Kartierungen aus der Voruntersuchung im Bereich der Donaubrücke Sinzing
- Vertiefende Kartierung an der Strecke nach HVA
Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers: A0101110008
Der Vertrag wird von der Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südbayern,
Seidlstr. 7-11, 80335 München vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222800
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link...
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link...
Die Eignungskriterien sind im AdB Bewerberbogen aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
• abgeschlossenen Fachausbildung an einer TU, FH oder gleichwertig und einer angemessenen Berufserfahrung - in der Regel 3 Jahre
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Die Eignungskriterien sind im AdB Bewerberbogen aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.1
Es wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.1
Es wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222800
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen und der Unterlage „Anlage zu 7.1 und 7.2 HVA F-StB Aufforderung Teilnahmewettbewerb - Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“ aufgelistet.
Letzterer kann auch die detaillierte Punktvergabe auf die Unterkriterien entnommen werden.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (2017 bis 2022) erbrachte Dienstleistungen aufzulisten.
Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht.
Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte können berücksichtigt werden, wenn der wesentliche Teil der
Leistungen (min. 75%) bereits erbracht wurde. Dann ist aufzulisten, welche Leistungen zu welchem Grad
(Leistungsstand) erbracht wurden und welche noch zu erbringen sind.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV folgende Angaben gefordert:
- Beschreibung (Aufgabe u. Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Größe Untersuchungsraum in ha)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (öffentlicher/privater Empfänger, Kontaktdaten Ansprechpartner)
Über die Angaben im Bewerberbogen (Nr.4.3.1.1 und 4.3.1.2) hinaus sind pro Referenzprojekt max. 3 DINA-4 Seiten (z. B. mit Referenzbescheinigungen, Erläuterungen und/oder Zeichnungen) zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt.
Ergänzend zu 4.3.1.1 und 4.3.1.2 des Bewerberbogens:
Anzugeben sind 2 Referenzen des Unternehmens im Bereich Landschaftsplanung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Eine Referenz kann aus max. fünf Referenzprojekten bestehen. Werden pro Referenz mehr als 5 Referenzprojekte aufgelistet, werden nur die ersten 5 berücksichtigt.
Bei der Aufteilung der jew. Referenz auf mehrere Referenzprojekte werden die Punkte für die Kriterien vergeben, wenn für jew. mind. eines der Referenzprojekte die geforderten Leistungsinhalte nachgewiesen werden.
Alle angegebenen Referenzprojekte müssen jedoch jew. die folgenden 3 Mindeststandards erfüllen, um berücksichtigt zu werden:
1. Angabe, öffentlicher/privater Empfänger; Kontaktdaten Ansprechpartner
Ansprechpartner).
2. Abschluss der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren (2017 bis 2022) vor Ablauf der Teilnahmefrist
3. Selbst erbrachte Leistung im Rahmen eines Referenzprojektes, das die Landschaftsplanung
im Rahmen eines Streckenneu- oder -ausbauprojektes mit einer Mindestlänge 5 km zum
Gegenstand hat.
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Unterkriterien:
Selbst erbrachte Leistung:
- LBP zur Entwurfsplanung (EP) Lph.1 gem. § 26 HOAI (0,4 v. 5 Pkt.)
- LBP zur EP Lph.2 gem. § 26 HOAI (0,4 v. 5 Pkt.)
- LBP zur EP Lph.3 gem. § 26 HOAI (0,2 v. 5 Pkt.)
- LBP zur EP Lph.4 gem. § 26 HOAI (0,2 v. 5 Pkt.)
- LBP zur Genehmigungsplanung (GP) Lph.3 gem. § 26 HOAI (0,4 v. 5 Pkt.)
- LBP zur GP Lph.4 gem. § 26 HOAI (0,4 v. 5 Pkt.)
- UVP gem. UVPG (0,4 v. 5 Pkt.)
- Faunistische Untersuchungen (0,4 v. 5 Pkt.)
- der Biotop- und Nutzungstypenkartierung gem. Biotopwertliste BayKompV (0,2 v. 5 Pkt.)
- FFH-Vorprüfung für Natura2000-Gebiete gem. Anlage 9 HOAI (0,4 v. 5 Pkt.)
- FFH-Verträglichkeitsprüfung für Natura2000-Gebiete gem. Anlage 9 HOAI (0,4 v. 5 Pkt.)
- FFH-Ausnahmeprüfung für Natura2000-Gebiete gem. Anlage 9 HOAI (0,4 v. 5 Pkt.)
- ASB gem. Anlage 9 HOAI (0,4 v. 5 Pkt.)
- Untersuchungsraum für faunistische Untersuchungen ≥ 500 ha (0,4 v. 5 Pkt.)
Mindestanforderung: Nachweis min. eines Referenzprojektes, welches die Leistung „Landschaftspflegerischer Begleitplan“ zur Entwurfsplanung (Lph. 1 – 4 gem. § 26 HOAI) und zur Genehmigungsplanung (Lph. 3 – 4 gem. § 26 HOAI) eines Straßenneu- oder ausbauprojektes mit einer Mindeststreckenlänge von 5 km zum Gegenstand hat/hatte.
Das Referenzprojekt zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderung kann identisch mit einem der in Abschnitt 4.3.1 des Bewerberbogens aufgeführten Referenzprojekte sein.
Mindeststandards zu 4.3.1.1 und 4.3.1.2 des Bewerberbogens:
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
- Abschluss der vom Unternehmen erbrachten Leistungsphasen in den letzten 5 Jahren (2017 bis 2022) vor Ablauf der Teilnahmefrist
- Selbst erbrachte Leistung im Rahmen eines Referenzprojektes, das die Landschaftsplanung im Rahmen eines Streckenneu- oder -ausbauprojektes mit einer Mindestlänge von 5 km zum Gegenstand hat/hatte
Alle angegebenen Referenzprojekte müssen die jeweiligen Mindeststandards erfüllen, um berücksichtigt zu werden.
BauKaG, siehe III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/222800
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formular Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de