Bekanntgabe: Online-Schulungsplattform für Mitarbeiter*innen zu den Themen: Informationssicherheit / Datenschutz / Compliance / Safety / Security Referenznummer der Bekanntmachung: 71/202201
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntgabe: Online-Schulungsplattform für Mitarbeiter*innen zu den Themen: Informationssicherheit / Datenschutz / Compliance / Safety / Security
Das Goethe-Institut e.V. plant modular aufgebaute, interaktive Online-Schulungen zu den Themen: Informationssicherheit / Datenschutz / Compliance / Safety / Security / zum Selbststudium für alle Mitarbeiter*innen weltweit auf eine Online-Schulungsplattform zur Verfügung zu stellen.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Eine modular aufgebaute, interaktive Online-Schulungsplattform für Informationssicherheit / Datenschutz / Compliance zum Selbststudium für alle Mitarbeiter*innen des Auftraggebers, die dem Auftraggeber als SaaS-Lösung weltweit zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Online-Schulungsplattform für Mitarbeiter*innen zu den Themen: Informationssicherheit / Datenschutz / Compliance / Safety / Security
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXRZ6J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland