Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dienstfahrrädern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 176-458121
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dienstfahrrädern
Ausschreibung einer Leasing-Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dienstfahrrädern für anspruchsberechtigte Mitarbeitende
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage Einzelleasingverträge zur Bereitstellung von Fahrrädern nebst Zubehör für die Mitarbeitenden der Klinikum Bayreuth GmbH (einschließlich ihrer beiden Eigenbetriebe MedZentrum Klinikum Bayreuth GmbH und Krankenhauszweckverband Bayreuth) in Umsetzung des TV-Fahrradleasing geschlossen werden können. Die Rahmenvereinbarung soll darüber hinaus die Erbringung von Umsetzungs- und Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfassen. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Anzubieten sind als Optionen weiter Sonstige Leistungen (Erweiterungen des Servicepakets). Die
Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, diese Sonstigen Leistungen auszuwählen und nach ihrer Wahl gegen
monatliches Entgelt zu erhalten. Die Kosten für die Option gehen nicht in die Preiswertung mit ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dienstfahrrädern
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Bayreuth
Land: Deutschland