Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 1001.2 Interimsmaßnahmen Provisorien Heizcontainer BA 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 1001.2 Interimsmaßnahmen Provisorien Heizcontainer BA 1
Im Zuge des Neubaus der Berufsschule 1 in Bayreuth, Kerschensteinerstraße 6, 95448 Bayreuth muss vor Abbruch des ersten Bauabschnittes provisorische Leistungen im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Das bestehende Schulgebäude wurde in mehreren Bauabschnitten (Baujahr 1956 bis 1978) errichtet. Die Gesamtfläche der Berufsschule beträgt ca. 24.480 m² und erstreckt sich über drei Geschosse und Untergeschoss (nur teilunterkellert).
Für das Provisorium wird eine mobile Heizzentrale errichtet. Die mobile Heizzentrale soll als Kaufvariante bestellt, geliefert und errichtet werden. Für eventuelle Lieferengpässe bei der Kaufvariante, soll vorübergehend ein mobiler Miet-Heizcontainer bestellt, geliefert errichtet und nach Fertigmontage und Umbau auf die Kaufvariante wieder abtransportiert werden.
Staatliche Berufsschule I, Kerschensteinerstraße 6, 95448 Bayreuth
Grobmassen:
1 Stk. Kauf eines Heizcontainer mit Gaskessel, Brenner, Regelung Druckhaltung (ca. 1300 kW)
3 Monate Miete eines Heizcontainer mit Gaskessel, Brenner, Regelung Druckhaltung (ca. 1300 kW)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Drei Referenzbescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen mit mindestens folgenden Angaben:
Angabe zur Art der Baumaßnahme einschl. evtl. Besonderheiten der Ausführung, Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bayreuth
Hochbauamt
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Elektronische Submission im Staatsanzeiger eServices
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de