Reinigung_und_Winterdienst_MHM Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2021-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung_und_Winterdienst_MHM
Reinigungs- und Winterdienstleistungen für die Markthallen München
Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Betriebsbereichen Großmarkthalle und Schlach- und Viehhof
München
Der städtische Eigenbetrieb Markthallen München (MHM) besteht aus den Betriebsbereichen Großmarkthalle, Schlachthof (inkl. Viehhof), Lebensmittelmärkte und "Fruchthof"; der Betriebssitz befindet sich im Betriebsteil Großmarkthalle: Schäftlarnstraße 10, 81371 München (= Auftraggeber - AG).
Die Betriebsteile Großmarkthalle und Schlachthof sind durch eine öffentliche Straße
(Lagerhausstraße) sowie eine Bahntrasse getrennt. Der Schlachthof ist vom Viehhof durch die öffentliche Zenettistaße räumlich abgetrennt.
Der/ die zukünftige Auftragnehmer_in (AN) hat im Bereich Reinigung und Winterdienst alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und zu erfüllen, die sich aus der Betreiberverantwortung des AG und aus den durch den AG zu erfüllenden Hygienevorgaben ergeben. Insoweit trägt der AN hierfür die Verkehrssicherungspflicht und Haftung für den AG. Die Anlagen und Objekte müssen stets in einem benutzbaren Reinigungs- und den gesetzlichen Regelwerken sowie Hygienerichtlinien entsprechenden Hygienezustand gehalten werden; in diesem Sinne sind die Freiflächen (Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, etc.) auf dem jeweiligen Gelände und die allgemeinen Verkehrsflächen in Objekten (Straßen, Wege, Plätze, Aufzüge, Toiletten, etc.) zu reinigen und Abfälle aufzusammeln. Vorstehendes gilt auch für den
zu leistenden Winterdienst auf den Freiflächen (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht und Haftung). Die Grundlage für das Anforderungsprofil bilden insbesondere die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Reinigungs- und Winterdienstpläne. Alle Leistungen sind fach- und sachgerecht entsprechend den allgemeinen Regeln des Gebäudereinigerhandwerks zu erbringen.
Aufgrund auslaufender Dienstleistungsverträge ist die Reinigung und der Winterdienst in den Betriebsbereichen neu auszuschreiben. Da es aber dennoch teilweise unterschiedliche Anforderungen an den künftigen AN gibt, wurde für jeden Betriebsbereich ein gesonderter Reinigungs-/ Winterdienstplan erstellt.
Die MHM sind ein nach DIN EN ISO 9001 (Qualitäts- und Hygienemanagement) zertifizierter Lebensmittelbetrieb und der Betriebsteil Großmarkthalle zusätzlich ein nach EG-Öko-Audit- Verordnung/ EMAS (Umweltmanagement) validierter Standort. Auch viele der auf dem Betriebsgelände ansässigen Unternehmen sind aufgrund der im Lebensmittelhandel üblichen hohen Hygieneanforderungen zertifiziert. Das implementierte Hygienemanagement stellt deshalb hohe Anforderungen an den AN, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen (siehe auch Los 1/ Ziffer 7).
Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf den Lebensmittelmärkten
München
Der städtische Eigenbetrieb Markthallen München (MHM) besteht aus den Betriebsbereichen Großmarkthalle, Schlachthof (inkl. Viehhof), Lebensmittelmärkte und "Fruchthof"; der Betriebssitz befindet sich im Betriebsteil Großmarkthalle: Schäftlarnstraße 10, 81371 München (= Auftraggeber - AG).
Die vier Lebensmittelmärkte befinden sich in unterschiedlichen Stadtteilen (Altstadt, Haidhausen, Schwabing, Pasing).
Der/ die zukünftige Auftragnehmer_in (AN) hat im Bereich Reinigung und Winterdienst alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und zu erfüllen, die sich aus der Betreiberverantwortung des AG und aus den durch den AG zu erfüllenden Hygienevorgaben ergeben. Insoweit trägt der AN hierfür die Verkehrssicherungspflicht und Haftung für den AG. Die Anlagen und Objekte müssen stets in einem benutzbaren Reinigungs- und den gesetzlichen Regelwerken sowie Hygienerichtlinien entsprechenden Hygienezustand gehalten werden; in diesem Sinne sind die Freiflächen (Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, etc.) auf dem jeweiligen Gelände und die allgemeinen Verkehrsflächen in Objekten (Straßen, Wege, Plätze, Aufzüge, Toiletten, etc.) zu reinigen und Abfälle aufzusammeln. Vorstehendes gilt auch für den
zu leistenden Winterdienst auf den Freiflächen (Übertragung der Verkehrssicherungspflicht und Haftung). Die Grundlage für das Anforderungsprofil bilden insbesondere die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Reinigungs- und Winterdienstpläne. Alle Leistungen sind fach- und sachgerecht entsprechend den allgemeinen Regeln des Gebäudereinigerhandwerks zu erbringen.
Aufgrund auslaufender Dienstleistungsverträge ist die Reinigung und der Winterdienst in den Betriebsbereichen neu auszuschreiben. Da es aber dennoch teilweise unterschiedliche Anforderungen an den künftigen AN gibt, wurde für jeden Betriebsbereich ein gesonderter Reinigungs-/ Winterdienstplan erstellt.
Die MHM sind ein nach DIN EN ISO 9001 (Qualitäts- und Hygienemanagement) zertifizierter Lebensmittelbetrieb und der Betriebsteil Großmarkthalle zusätzlich ein nach EG-Öko-Audit- Verordnung/ EMAS (Umweltmanagement) validierter Standort. Auch viele der auf dem Betriebsgelände ansässigen Unternehmen sind aufgrund der im Lebensmittelhandel üblichen hohen Hygieneanforderungen zertifiziert. Das implementierte Hygienemanagement stellt deshalb hohe Anforderungen an den AN, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen (siehe auch Los 2/ Ziffer 6).
Winterdiensleistungen im Fruchthof
München
Der städtische Eigenbetrieb Markthallen München (MHM) besteht aus den Betriebsbereichen Großmarkthalle, Schlachthof (inkl. Viehhof), Lebensmittelmärkte und "Fruchthof"; der Betriebssitz befindet sich im Betriebsteil Großmarkthalle: Schäftlarnstraße 10, 81371 München (= Auftraggeber - AG).
Der "Fruchthof" (Wohn- und Geschäftshaus) befindet sich in der Nachbarschaft der Großmarkthalle, in der Gotzinger Straße 52 - 54.
Der/ die zukünftige Auftragnehmer_in (AN) hat im Bereich Winterdienst alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und zu erfüllen, die sich aus der Betreiberverantwortung des AG und aus den durch den AG zu erfüllenden Hygienevorgaben ergeben. Insoweit trägt der AN hierfür die Verkehrssicherungspflicht und Haftung für den AG. Die Anlagen und Objekte müssen stets in einem benutzbaren Reinigungs- und den gesetzlichen Regelwerken sowie Hygienerichtlinien entsprechenden Hygienezustand gehalten werden.
Winterdienst ist in den drei Innenhöfen des Anwesens zu leisten: Im Bedarfsfall ist das
Räumen und Streuen der Hauptdurchzugsstraße und des 3. Innenhofes gemäß
Reinigungs-/ Winterdienstplan erforderlich. Der Winterdienst außerhalb dieser Flächen (Eingänge, Parkplatzbereiche, etc.) wird vom Hauswart durchgeführt.
Das Personal des AN hat im Winter an allen Tagen, rund um die Uhr, Rufbereitschaft. Die Winterdiensteinsatzbereitschaft muss aus Haftungsgründen in der Zeit von 15.10. bis 15.04. eines Jahres gegeben sein. Die Firmeneinsatzleitung muss bei Eintritt winterlicher Witterung und zu erwartender Notwendigkeit von Winterdienstleistungen rund um die Uhr telefonisch und per E-Mail bzw. Fax erreichbar sein.
Es wird die Verkehrssicherungspflicht und Haftung auf die/den AN übertragen.
Die Grundlage für das Anforderungsprofil bilden insbesondere die in dieser
Leistungsbeschreibung enthaltenen Reinigungs- und Winterdienstpläne. Alle Leistungen sind fach- und sachgerecht entsprechend den allgemeinen Regeln des Gebäudereinigerhandwerks zu erbringen.
Die MHM sind ein nach DIN EN ISO 9001 (Qualitäts- und Hygienemanagement) zertifizierter Lebensmittelbetrieb und der Betriebsteil Großmarkthalle zusätzlich ein nach EG-Öko-Audit-Verordnung/ EMAS (Umweltmanagement) validierter Standort. Auch viele der auf dem Betriebsgelände ansässigen Unternehmen sind aufgrund der im Lebensmittelhandel üblichen hohen Hygieneanforderungen zertifiziert. Das implementierte Hygienemanagement stellt deshalb hohe Anforderungen an den AN, um die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen (siehe auch Los 3/ Ziffer 5).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände vorliegt; für den Fall des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden, nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
b) Angaben (Eigenerklärung) zur (oder Nachweis der) Eintragung des Bieters in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, oder Angaben zum anderweitigen Nachweis (oder anderweitiger Nachweis) einer erforderlichen Erlaubnis der Berufsausübung.
c) Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises der zuständigen Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. gleichwertige Nachweise bei Bieter_innen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des jeweiligen Herkunftslandes.
d) Nachweis, dass alle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter_innen bei der zuständigen
Berufsgenossenschaft angemeldet sind. Auf Verlangen des AG ist auch während der
Vertragslaufzeit ein entsprechender Nachweis zu führen.
e) Sofern es sich bei dem Bieter oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft um eine natürliche Person handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers für die Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO bei dem Bundesamt für Justiz durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n), Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
f) Im Fall von Bietergemeinschaften zusätzlich ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Landeshauptstadt München gesamtschuldnerisch haften.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Angaben auch für diese einzureichen.
a) Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe getrennt pro Geschäftsjahr und soweit in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erzielt worden ist)
b) Nachweis, dass während der Ausführungszeit des Auftrags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen besteht:
Personenschäden: mindestens: 2.000.000,-- Euro
Sachschäden: mindestens: 2.000.000,-- Euro
Vermögensschäden: mindestens 1.500.000,-- Euro
Schlüsselverluste: mindestens 300.000,-- Euro
c) Auf gesonderte Aufforderung: Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angabe über die Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/ Kontoführung)
d) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich vorstehend a) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe):
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), im Fall der Eignungsleihe außerdem Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Der Jahresumsatz der/des Bieter_in muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils für Los 1 mindestens 1 Mio. €, für Los 2 mindestens 0,30 Mio. € und für Los 3 mindestens 20.000,-- € betragen haben.
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Angaben auch für diese einzureichen.
a) Die/ Der Bieter_in muss für jedes Los als Referenz mindestens eine zufriedenstellend
erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Eine Referenz kann auch mehrere Lose
abdecken, sofern dort für mehrere Lose vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt
werden.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall die Durchführung gleichwertiger
Winterdienst- und Reinigungsleistungen als Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von
mindestens zwei Jahren bei einer /einem Auftraggeber_in.
b) Nachweis über implementiertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem: Der AN bzw. sein leistungsausführender Nachunternehmer muss in seinem Betrieb ein zertifiziertes bzw. validiertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem eingeführt haben und mit diesem Angebot Kopien der beiden gültigen Zertifikate oder der Standorteintragung vorlegen.
c) Beiblatt mit Beschreibung, wie bei einem Ausfall von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten für adäquaten Ersatz gesorgt bzw. vorgegangen wird (maximal 2 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11)
d) Beiblatt mit Beschreibung der personellen Ausstattung; dabei ist auf die Mitarbeiterzahl, die Qualifikation der Mitarbeiter_innen, die Aufgabenverteilung, die Arbeitszeiten, das Organisationskonzept sowie auf das Winterdienstkonzept einzugehen (maximal 2 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11)
e) Abgabe der "Verpflichtungserklärung Markthallen München" mit folgendem Inhalt:
Der/ die Auftragnehmer_in hat dafür einzustehen, dass bei der Durchführung der übertragenen Arbeiten alle arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sowie alle umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Auch die lebensmittelrechtliche Hygieneregelungen sind zu beachten. Dies gilt ebenso für alle einschlägigen DIN-/ EN-Normen aus den genannten Bereichen sowie für die Bestimmungen der Benutzungssatzung und des hierauf basierenden Ortsrechts, in der jeweils gültigen Fassung. Die Satzung und das geltende Ortsrecht sind in den Schaukästen, die sich im westlichen und östlichen Durchgang zur Verwaltung/ Halle I im Betriebsteil Großmarkthalle befinden, zur Information ausgehängt.
Der/ die Auftragnehmer_in ist verpflichtet, alle eingesetzten Mitarbeiter_innen über mögliche Gefahren und Umweltbeeinträchtigungen sowie die einschlägigen Betriebsregelungen umfassend zu informieren und zu unterweisen.
Insbesondere sind folgende besonderen Regelungen in den Markthallen zu beachten:
Notfall: Im Notfall ist unverzüglich die Integrierte Rettungsleiststelle der Branddirektion
München unter der Tel.-Nr.: 112 zu verständigen sowie zur Koordination
weiterer notwendiger Alarmierungen und Einsatzvorbereitungen in
einem zweiten Schritt das Infrastrukturelle Immobilienmanagement -
Koordinierungsstelle, Tel.-Nr.: 089 / 233-38 562.
Brandschutz: Alle Heißarbeiten (Schneid-, Schweiß-, Löt-, und Trennschleifarbeiten
etc.) dürfen ohne Ausnahme erst nach Genehmigung durch die Markthallen
München durchgeführt werden. Die Genehmigung erteilt der Technische
Betrieb. Grundsätzlich sind besondere Sicherheitsvorkehrungen gemäß
der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB), in der jeweils
gültigen Fassung, durchzuführen.
Die für alle Nutzer_innen der MHM geltende Anordnung zur Regelung des
Brandschutzes (Brandschutzordnung Teil B), in der jeweils gültigen Fassung,
ist stets zu beachten und zu vollziehen. Es ist nicht gestattet, auf
Rettungswegen Gegenstände abzustellen oder zu lagern. Die Außerbetriebnahme
von Brandschutzeinrichtungen (Brand-, Rauchschutztüren, etc.) ist strikt untersagt. Im Bedarfsfall ist der Technische Betrieb zu informieren um das weitere Vorgehen zu besprechen. Alle Arbeiten sind gemäß dem Stand der Technik und unter Beachtung der
einschlägigen Brandschutzregelungen auszuführen.
Die in den öffentlichen Gebäudeteilen ausgehängte Brandschutzordnung
Teil A ist zu beachten.
Zusätzlich ist im Betriebsteil Großmarkthalle zu beachten:
In den Hallen I-IV, im Kellerbereich unter den Hallen I-VI sowie in der
Gärtnerhalle gilt neben den allgemeinen Brandschutzanforderungen
zusätzlich die Verordnung über Bau und Betrieb von Verkaufsstätten
(Verkaufsstättenverordnung - VkV), in der jeweils gültigen Fassung. Zur
Information sind beide Regelwerke (Brandschutzordnung Teil B und VkV)
im Schaukasten, der sich im westlichen Durchgang zur Verwaltung/ Halle I
im Betriebsteil Großmarkthalle befindet, zur Einsichtnahme ausgehängt.
Abfall: Der/ die Auftragnehmer_in hat sich zu bemühen, bei der Erbringung seiner
Leistung Abfälle zu vermeiden. Entstandene Abfälle sind durch den/ die
Autragnehmer_in selbst und auf eigene Kosten zu entsorgen.
Wasser, Energie: Jede Entnahme aus den betriebseigenen Netzen hat nach einer durch die Markthallen München erteilten Genehmigung über einen Zwischenzähler
zu erfolgen. Über den Verbrauch ist Buch zu führen; die Dokumentation ist
unaufgefordert dem Technischen Betrieb vorzulegen. Bei "Kleinverbräuchen"
sind gemäß Absprache Änderungen von diesem Grundsatz möglich.
Abwasser: Jede Einleitung von Abwässern in die Kanalisation muss vorab von den
Markthallen München genehmigt werden.
Hygiene: Der/ die Auftragnehmer_in hat sicherzustellen, dass eine nachteilige
Beeinflussung von Lebensmitteln durch die durchzuführenden Arbeiten
oder Handlungen bzw. Maßnahmen, die damit in Zusammenhang stehen,
ausgeschlossen wird.
Es wird empfohlen das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden.
f) Auf Anforderung sind innerhalb von 21 Kalendertagen folgende Unterlagen einzureichen:
Zustandsbeurteilung der zum Einsatz kommenden, bereits vorhandenen Fahrzeuge,
Maschinen und Geräte durch einen unabhängigen Sachverständigen.
g) Auf Anforderung sind innerhalb von 21 Kalendertagen folgende Muster zu liefern:
Eine Besichtigung der zum Einsatz kommenden, bereits vorhandenen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte.
h) Auf Anforderung sind innerhalb von 10 Kalendertagen folgende Unterlagen und Muster
nachzuweisen:
- Nachweis der Verfügbarkeit und Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
- Die Fahrzeuge, Maschinen und Geräte sind auf dem Betriebsgelände der Markthallen München vor Vertragsbeginn einsatzbereit vorzuführen bzw. müssen dort zur Verfügung stehen.
i) Nach Zuschlagserteilung ist einzureichen:
- Vorlage einer Kauf-/Miet-/Leasing-Auftragsbestätigung mit verbindlicher Angabe der Lieferzeit bis spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe für fabrikneu beschaffte Fahrzeuge, Machienen, Geräte
- Der/ die Bieter_in, dem/ der der Zuschlag erteilt wurde, hat binnen eines Monats nach
Auftragserteilung eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (entsprechend den in den Leistungsbeschreibungen angebotenen Gesamtpreisen) zu stellen.
j) Gegebenenfalls auch:
- Erklärung Bietergemeinschaft
- Verzeichnis Unterauftragnehmer (Unt-EU)
- Verpflichtungserklärung(en) Unterauftragnehmer
- Erklärung/ Bestätigung über die Gleichwertigkeit der von dem/ der Bieter_in vorgeschlagenen Lösungen und Bezugssysteme als Alternative zu denen in der Leistungsbeschreibung Bezug genommenen technischen Spezifikationen, Zulassungen und Normen.
k) Auf Anforderung sind innerhalb von sechs Kalendertagen folgende Unterlagen einzureichen:
Technische Daten, Beschreibungen, Funktionsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen,
Berechnungen u.ä.
l) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch
Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich
vorstehend a) bis i) die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe): Auf
gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des
Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens).
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und
Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu
verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Referenzen dürfen nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von
über zwei Jahren, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Für die vorgeschriebene Auftragsbekanntmachung (§ 40 VgV) einschließlich etwaiger ergänzender Bekanntmachungen ist jeweils die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung maßgeblich.
b) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle anzufordern, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote anonymisiert für alle Unternehmen über die eVergabe-Plattform bereitstellen kann. Werden Informationen nach dieser Maßgabe verspätet angefordert, insbesondere Fragen verspätet gestellt, werden diese unter Umständen nicht mehr erteilt und Fragen unter Umständen nicht mehr beantwortet. Hinweise und sonstige Informationen zum Verfahrensablauf teilt die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote mit. Bitte informieren Sie sich selbstständig auf der Vergabeplattform über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und aktuelle zusätzliche Informationen.
c) Die ausschreibende Stelle führt die Kommunikation mit den (potentiellen) Bieter_innen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München (LHM), soweit nicht andere Kommunikationsformen rechtlich zulässig oder geboten sind. Sie behält sich deshalb z. B. vor, die Information nach § 134 GWB den Bieter_innen jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern zusätzlich per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-Mail-Adresse zu übermitteln.
d) Bitte reichen Sie Ihr elektronisches Angebot ausschließlich über die für die Angebotsabgabe vorgesehene Funktion des Bietercockpits der Vergabeplattform ein. Verwenden Sie für die Angebotsabgabe NICHT die Funktion Bieternachricht des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot NICHT (auch nicht zusätzlich zur Einreichung über die Vergabeplattform) per E-Mail oder per Fax ein.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.