Neuvergabe Außenwerbung Neu-Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 22-VgV062
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuvergabe Außenwerbung Neu-Ulm
Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen städtischen Flächen der Stadt Neu-Ulm (nachfolgend "Stadt" oder "Neu-Ulm") in Verbindung mit Bus-Wartehallen (nachfolgend "Bus-WH")
Das zu vergebene Werberecht umfasst:
- bis zu 8 Digitale Screens (in Summe),
- davon bis zu 3 Groß-Screens in der Bauform 9 bis 10,5 m2, quer auf Monofuß (jeweils gegen Reduzierung eines City-Light- Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) und bis zu 4 Digitale Klem-Screens 84“ freistehend, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und bis zu 4 Digitale Klein-Screen, bis zu 84“, in Bus-WH, hochkant (jeweiIs gegen Reduzierung einer City-Light-Poster Vitrine (Bus-WH) im Verhältnis 1:1) - bis zu 6 City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1), quer, davon bis zu 6 auf Monofuß oder bis zu 4 auf Ständerfüßen - bis zu 113 City-Light-Poster-Vitrinen (4/1) (in Summe), hochkant, davon bis zu 35 freistehend (davon 4 Stadtinformationsanlagen zwingend) und bis zu 78 City-Light-Poster-Vitrinen in Bus-WH, davon bis zu 15 ausgelagert - bis zu 10 City-Light-Säulen (4/1 und 8/1 auch drehend) (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:2) - bis zu 25 Geklebte Großflächen auf Ständerfüßen (18/1) quer (unbeleuchtet oder beleuchtet nach freier Wahl) - bis zu 5 City-Stars (18/1), quer auf Monofuß (jeweils gegen Reduzierung einer geklebten Großfläche auf Ständerfüßen im Verhältnis 1:1) - bis zu 27 Litfaßsäulen (Allgemein- und Ganzstellen), auch beleuchtet, davon 20 zwingend und davon wiederum 8 zwingend als Kultursäulen Insgesamt 24 Litfaßsäulen werden vom Neukonzessionär im Bestand übernommen und können fortgenutzt werden. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Konzessionärs auf Grundlage des vorliegenden Werbekonzeptes. Die Mindestanzahl der Stadtinformationsanlagen sowie Kultursäulen ist zwingend aufzubauen bzw. zu betreiben. 41 Bus-WH zzgl. weiterer 10 WH über die Vertragslaufzeit werden von SWU/Stadt beschafft und sind vom Konzessionär zu betreiben (Instandhaltung, Reinigung und Verkehrssicherheit). Zudem können 7 City-Light-Poster-Vitrinen in Bus-WH fortgenutzt werden. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des vorliegenden Werbekonzeptes. Die in Ziffer ll.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Einzelheit ergeben sich aus den späteren Vergabeunterlagen.
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerberbogen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,
— PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
WL2. Eigenerklärung über den Jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
Besteht das Unternehmen noch kerne 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalt sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verfangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen Geschäftsberichten etc. vor.
TL1. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem
Grund.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis eines
Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten
Zu TL1. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestens eine der Referenzen muss den Aufbau und Betrieb vergleichbarer digitaler Werbeträger umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Geschätzte Wert gemäß Ziff. ll.2.) unterschreitet den EU-Schwellenwert. Diese EU-Bekanntmachung erfolgt freiwillig in Anlehnung an die KonzVgV. Der Konzessionsgeber behält sich Abweichungen vor. Die Bieter können nicht auf eine Einhaltung der KonzVgV vertrauen
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 15. Februar 2021 an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
4. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
5. Die Stadt behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV analog). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.
7. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
8. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen. Weitere Vergabeuntertagen einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des
Werbekonzeptes der Stadt werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
11. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
Zu Abschnitt ll.2.14):
3. Der Geschätzte Wert gemäß Ziff. ll.2.) unterschreitet den EU-Schwellenwert. Diese EU-Bekanntmachung erfolgt freiwillig in Anlehnung an die KonzVgV. Der Konzessionsgeber behält sich Abweichungen vor. Die Bieter können nicht auf eine Einhaltung der KonzVgV vertrauen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, das der EU-Schwellenwert nicht erreicht ist. Auf § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]