Generalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing Referenznummer der Bekanntmachung: 80460-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tutzing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing
Gegenstand des Auftrags ist die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing einschließlich Finanzierung. Die zu sanierenden Gebäude, bestehend aus dem Gebäude der Mittelschule und dem historischen, alten Schulhaus mit ehemaligem Lehrerwohnhaus, befinden sich auf einem Gesamtcampus in der Ortsmitte der Gemeinde Tutzing in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Kirche. Zum Gebäudekomplex gehören noch Freiflächen als Pausenbereiche, sowie Parkmöglichkeiten für den Lehrkörper und die Schulbusse. Die Kubatur der beiden Sanierungsgebäude umschließt einen Rauminhalt von ca. 24 616 m³.
Tutzing
Gegenstand des Auftrags ist die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing einschließlich Finanzierung. Die zu sanierenden Gebäude, bestehend aus dem Gebäude der Mittelschule und dem historischen, alten Schulhaus mit ehemaligem Lehrerwohnhaus, befinden sich auf einem Gesamtcampus in der Ortsmitte der Gemeinde Tutzing in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Kirche. Zum Gebäudekomplex gehören noch Freiflächen als Pausenbereiche, sowie Parkmöglichkeiten für den Lehrkörper und die Schulbusse. Die Kubatur der beiden Sanierungsgebäude umschließt einen Rauminhalt von ca. 24 616 m³.
Das Mittelschulgebäude wird vollständig entkernt, jedoch die tragende Bausubstanz – Decken, Pfeiler, Unterzüge, Brüstungselemente der Außenwände – bleibt auch aus Gründen der Nachhaltigkeit erhalten. Dem Brandschutz geschuldet und dem Zusammenschluss von 2 Schulhöfen wird im Erdgeschoß das Gebäude um eine Gebäudeachse vom historischen Schulhaus abgerückt. Es entsteht so u.a. ein überdachter Pausenhofbereich. Im Erdgeschoß entsteht ein Mensabereich mit Kaltküche und Speisebereich (Aufenthaltsbereich auch für Ganztagsschule). Aktuell werden in der Mittelschule 154 Schüler unterrichtet und in der Grundschule 256 Schüler. Auf dem Schulcampus befinden sich aktuell 410 Schüler. Davon werden ca. 200 Schüler gemeinsam eine Mittagsmalzeit einnehmen. Neben dem Mensa- und Speisebereich wird im EG des Mittelschulgebäudes ein großer Besprechungsraum als Lehrerkonferenzraum eingerichtet. Dieser große Konferenzraum kann auch als Musikraum und Prüfungsraum umfunktioniert werden. Die Anzahl der Klassenzimmer, erhöht sich aufgrund der Schülerzahl von 8 Klassenzimmer auf 12 Klassenzimmer. Aus diesem Grund wird der vorgegebene Flächenbedarf um ca. 172 m² übertroffen.
Die Raumgrößen der einzelnen Klassenzimmer und Funktionsräume werden durch das statische System der bestehenden Skelettbauweise vorgegeben und angelehnt an die ursprünglichen Raumgrößen errichtet. Nachdem das EG des Mittelschulgebäudes nach dem Umbau als Mensa, Speisebereich, Pausenbereich und Konferenzbereich genutzt werden wird, müssen die derzeitigen Verwaltungsräume vom Erdgeschoß des Mittelschulgebäudes in das historische, alte Schulhaus umverlegt werden.
Das denkmalgeschützte, historische, alte Schulhaus wird zukünftig also der Mittelschulnutzung zugeführt. Es entsteht in dem Schulhaus, als Campus-Mittelpunkt und Zentralgebäude der Verwaltungskomplex mit Lehrerzimmern, Lehrmittelräumen, Sekretariat und Büro der Schulleitung, aber auch zukunftsorientierte Räume, dazu gehören 2 große Computerräume und die Lernwerkstatt. Erreicht wird das alte Schulhaus über den Haupteingang, mit Orientierung zum Schulhof, aber auch barrierefrei über einen Brückengang zum Mittelschulgebäude.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die weiteren Leistungen der Leistungsstufen 2, 3 und 4 jeweils stufenweise, ganz oder teilweise nach Maßgabe des Vertrags abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Gesamtwert des Auftrages beruht auf einer Schätzung, weil derzeit weder die Ausführungsplanung noch entsprechend bepreiste LVs vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bayerngrund.de/index.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrages beruht auf einer Schätzung, weil derzeit weder die Ausführungsplanung noch entsprechend bepreiste LVs vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf Antrag kann bei der unter Z. VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind