Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Schlosserarbeiten BA 2 neu Referenznummer der Bekanntmachung: WHR-GS-84
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Schlosserarbeiten BA 2 neu
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule, Erlheimer Weg 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg - Schlosserarbeiten BA 2 neu
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 45,50 m Glasgeländer Galerie mit Unterkonstruktionca. 1 Stück Gewendelte Stahltreppe verzinkt, 13 Stufenca. 1 Stück Verzinkte Stahltreppe mit Podest verzinkt, Außenbereichca. 45,50 m Alu- Abprallblech mit Unterkonstruktionca. 1,2 to Stahlabhängung Multifunktionsschaukelca. 1,6 to Basketballkorb- Aufhängungenca. 0,5 to Stahlabhängung Klettertauanlageca. 55 Stück Lieferung Montageplatten 46 x 30 cmca. 15 m Stahlgeländer in verschiedenen Ausführungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Geyer
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.