2021-1002853_Flughafen München_Entsorgung von Grüngut aus Flugbetriebsflächen nach BioAbfV Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1002853
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-1002853_Flughafen München_Entsorgung von Grüngut aus Flugbetriebsflächen nach BioAbfV
Entsorgung von Grünschnittgut aus Flugbetriebsflächen am Flughafen München.
Verladung, Abtransport und Verwertung von Landschaftspflegematerial aus dem Bereich der Flugbetriebsflächen unter Berücksichtigung und Einhaltung sämtlicher geltender Behördenauflagen.
Die Leistungserbringung erfolgt im Sicherheitsbereich des Flughafens München.
Es handelt sich vornehmlich um rein biogene Materialien, die gras- bzw. krautartig anfallen. Die Abholtermine ergeben sich aus den Schnittzeitpunkten, welche der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
Rahmenvertrag zur Entsorgung von Grünschnittgut aus Flugbetriebsflächen am Flughafen München.
Verladung, Abtransport und Verwertung von Landschaftspflegematerial aus dem Bereich der Flugbetriebsflächen unter Berücksichtigung und Einhaltung sämtlicher geltender Behördenauflagen.
Die Leistungserbringung erfolgt im Sicherheitsbereich des Flughafens München.
Es handelt sich vornehmlich um rein biogene Materialien, die gras- bzw. krautartig anfallen. Die Abholtermine ergeben sich aus den Schnittzeitpunkten, welche der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind.
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr zugunsten des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung von Grüngut aus Flugbetriebsflächeln
Ort: Wolnzach
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRSV4
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.